Kolbermoor – Seit dem Jahr 2011 bemüht sich die Stadt um eine Überplanung des Gebietes rund um die Peter-Rosegger-Straße im Norden von Kolbermoor. Der dort gültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1961 sollte aktualisiert und an die Gegebenheiten angepasst werden.
Ein Streitpunkt war bei der Überarbeitung eine angedachte Straßenverbindung zwischen Friedrich-Hebbel- und Ganghoferstraße, gegen die sich insbesondere eine ganze Reihe Anlieger gewehrt hatte (wir berichteten). Dieser Ansatz wurde letztendlich verworfen – in der Bauleitplanung sind nun jeweils ein Wendehammer vorgesehen (Bebauungsplan 3c „Friedrich-Hebbel-Straße“).
Nach wie vor nicht abgeschlossen ist der Bebauungsplan „Peter-Rosegger-Straße“ (3a), der nach den Worten von Bürgermeister Peter Kloo als Ortsabrundung geplant war – und dessen Umsetzung sich als „hochkompliziert“ herausstellte, insbesondere aus Umwelt- und Naturschutzgründen, wie der Rathaus-Chef in der Sitzung erläuterte. Um endlich zu einem Abschluss zu kommen, schlug die Stadtverwaltung nun vor, den Geltungsbereich nochmals zu unterteilen und zwei verschiedene Verfahrensarten anzuwenden: in 3c NEU „Friedrich-Hebbel-Straße“ und 3a NEU „Peter-Rosegger-Straße“. Letztere Bauleitplanung kann nach den Worten des Bürgermeisters nun im so genannten beschleunigten Verfahren über die Bühne gebracht werden, da kleinflächiger als der ursprüngliche Geltungsbereich (unter 200000 Quadratmeter).
Neues Verfahren
ohne Umweltprüfung
Deshalb könne nun auf Umweltprüfung und Umweltbericht verzichtet werden, ebenso auf eine Ausgleichsflächenbilanzierung – weshalb sich die Stadt einen zügigen Verfahrensabschluss erhofft. „Inhaltlich hat sich nichts Wesentliches geändert“, versicherte Kloo in der Sitzung. Einzig auf das komplizierte Ausgleichsflächenverfahren könne jetzt verzichtet werden.
Der Bauausschuss zeigte sich einverstanden mit dem geplanten Vorgehen und signalisierte seine Zustimmung zum neuen Verfahrensweg; ebenso für den zweiten Teilbereich 3c „Friedrich-Hebbel-Straße“. Dieser Planentwurf wird auf Anregung von Caroline Schwägerl (Grüne) und Kerim Bacak (Parteifreie) allerdings um Gehölzbestand und einen Grünstreifen ergänzt, wobei Schwägerl dennoch gegen den Aufstellungsbeschluss stimmte („Friedrich-Hebbel-Straße“).
In diesem Bauleitplanverfahren ist unter anderem ein Biotop betroffen, trotzdem kann es durch die Gebietsteilung ohne Umweltprüfung über die Bühne gebracht werden. Die Themen Grünordnung, Natur- und Landschaftsschutz sowie Landschaftspflege sollen laut Verwaltung jedoch wie im vorherigen Planentwurf berücksichtigt werden. Auch eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ist vorgesehen.
Den Satzungsbeschluss fasste das Gremium einstimmig zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hermann-Löns-Weg“ (privates Bauvorhaben). In der erneuten Auslegung waren keinerlei Bedenken eingegangen.
Ebenfalls einstimmig erfolgte in jüngster Sitzung der Satzungsbeschluss für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Alte und neue Siedlung – Mörikestraße“, ebenfalls ein privates Bauvorhaben betreffend (Rudolf-Hausenblas-Straße).
Nachbarbedenken:
Keine Planänderung
Allerdings hatten hierzu die nördlichen Nachbarn Bedenken gegen den geplanten Anbau geäußert, da es sich ihrer Ansicht nach um eine zu hohe Nachverdichtung handelt, verbunden mit unzumutbarer Verschattung und Sichtbehinderung und damit Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität sowie Wertminderung ihres Grundstückswerts. Sowohl die Stadtverwaltung wie auch der Bauausschuss teilten diese Bedenken nicht und sahen auch keinen Anlass, die Planung abzuändern, wie in der Sitzung einstimmig beschieden wurde.
„Grünes Licht“ erhielt ein Bauwerber für die beantragte energetische Sanierung des Dachstuhls und Einbau einer Pultdachgaube am Gebäude Försterstraße 3; ebenso die Post AG für die beantragte Umnutzung eines Umkleideraumes in einen Übernachtungsraum für Fernfahrer im Postverteilerzentrum an der Staatsstraße.
Nichts entgegen steht aus Sicht der Stadt gegen die Erweiterung einer Maschinenhalle zur Einlagerung von Futtermitteln an der Staatsstraße 78. Dem Bauantrag erteilte der Ausschuss seine Zustimmung.
Gleichzeitig sollen in einem weiteren Schritt die Nebenanlagen des landwirtschaftlichen Anwesens über eine Änderung des Bebauungsplanes „Mitterhart Ost“ geordnet werden, wie Bürgermeister Kloo in der Sitzung ankündigte.