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Schöffen für Ehrenamt

Kolbermoor – Die Stadt Kolbermoor ist aufgefordert worden, für die Schöffengerichte und Strafkammern 15 Personen vorzuschlagen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Als Schöffe kann berufen werden, wer zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste sowohl im Landkreis als auch

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Freitag, 17. Juli 2026

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