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Schöffen für Ehrenamt

von Redaktion

Kolbermoor – Die Stadt Kolbermoor ist aufgefordert worden, für die Schöffengerichte und Strafkammern 15 Personen vorzuschlagen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Als Schöffe kann berufen werden, wer zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste sowohl im Landkreis als auch im Bezirk des Amtsgerichts wohnhaft gemeldet ist. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, also von 2019 bis 2023. Das Schöffenamt kann nur von Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Flexibilität. Bei der Feststellung des Sachverhaltes und der Beurteilung von Tat und Täter sollen die Schöffen ihren gesunden Menschenverstand einbringen. An diesem Ehrenamt interessierte Bürger bewerben sich dazu bis 31. März persönlich bei der Stadt Kolbermoor, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, oder füllen das Formular auf der Homepage unter www.kolbermoor.de aus und geben es fristgerecht ab.

Für das Ehrenamt des Jugendschöffen (für das Jugendschöffengericht Rosenheim und die Jugendkammer Traunstein) läuft die Bewerbungsfrist noch bis 22. Februar.

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