Kolbermoor – In der Oktober-Sitzung hatte man die Änderung des Flächennutzungsplanes vom Parallelverfahren der Bebauungsplanaufstellung abgekoppelt. In der Zwischenzeit habe das Landratsamt Rosenheim, so Bürgermeister Peter Kloo, diese sechste Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt – mit Ausnahme des Wohngebietes WA 12, da sich dieser Bereich derzeit noch in einem faktischen Überschwemmungsgebiet befinde. Wegen anderer Baumaßnahmen sei dies aber nicht mehr der Fall, so Kloo. So habe man ein Gutachten eines Ingenieurbüros, das nachweise, dass im Bereich des Spinnereigeländes mehr Retentionsvolumen geschaffen werden könne als im Bereich des Bebauungsplanes Spinnerei West benötigt werde. Derzeit werde mit dem Landratsamt geprüft, ob deshalb nicht doch eine Gesamt-Genehmigung für die beantragte Flächennutzungsplanänderung erteilt werden könne.
Zum Bebauungsplan hatte es dann noch einmal Änderungswünsche seitens der Eigentümer gegeben, die die Verwaltung jetzt dem Stadtrat zur Diskussion stellte. Kein Problem sah man dabei in der Verlängerung der Parkplätze auf 5,50 Meter (statt fünf Meter) entlang der Conradtystraße, was eine Verschmälerung des geplanten Fußwegs auf 2,5 Meter (statt drei) bedeutet. Die Straße wird nach wie vor sechs Meter breit sein.
Weniger Gefallen fand man an weiteren Einschnitten ins geplante Grün. Zwischen den Wohngebieten WA 9 und WA 10 hatte der Eigentümer beantragt, in Fortführung der Baugrenze für Tiefgaragen diese nach Süden hin durchzuziehen, um somit auch in diesem Bereich eine beidseitige Stellplatzanordnung in der Tiefgarage durchführen zu können. Diese Änderung sah vor allem Städteplaner Overbeck überaus kritisch: Mit dieser Änderung würde der Grünraum zwischen den beiden Wohngebieten auf einen schmalen Schlauch reduziert. Die Vergrößerung des Baulandes dürfe aber nicht auf Kosten der Gesamtqualität gehen, postulierte er. Nicht so tragisch sah man dagegen eine Änderung südlich des Wohngebietes WA 3. Der Eigentümer möchte hier den neuen Grundstückseigentümern eine etwas großzügigere Garten- und Grünfläche bieten, weshalb die Grenze ins „öffentliche Grün“ verschoben werden solle. Hier sah die Verwaltung keine Auswirkung auf die Qualität der Freiflächenanordnung und -gestaltung: Der grundsätzlich als Ziel vorgegebene Grüngürtel im südlichen Bereich bleibe erkennbar – ob öffentlich oder privat.
Zu Beginn der Beratung hatten die Stadträte Sebastian Daxeder und Gerhard Duschl – da persönlich beteiligt – den Sitzungssaal verlassen. Bürgermeister Kloo ließ schließlich getrennt abstimmen – wobei die Grüne Liste dann nicht in Entscheidungsschwierigkeiten war, denn sie lehnt das Projekt ohnehin ab.
Kein Problem hatte man mit der Verlängerung der Stellplätze. Für die „Verschmälerung der Grünfinger“ zugunsten der Tiefgarage stimmten schließlich zwei, für die „Verprivatisierung“ einer Grünfläche im Süden des Wohngebietes WA 3 neun Stadträte. Damit wird der Bebauungsplan im Großen und Ganzen weiterverfolgt wie geplant. Denn: Im Zuge der Planungen sei ohnehin immer wieder vom Grün abgeknapst worden, wie etwa Dagmar Levin erinnerte.
In die Abwägung mitaufzunehmen ist zudem ein Gutachten, das sich mit den Emissionen beschäftigt, die vom Elektrizitätswerk ausgehen: der Lautstärke bei einem sogenannten Leerschuss und den Auswirkungen des privaten Bewirtschaftsungsweges. Zur Erschließung der beiden Wasserkraftwerke sei es erforderlich, dass der Weg, der dem Elektrizitätswerk gehört, rund um die Uhr mit den Betriebsfahrzeugen – Pkw und Lastwagen bis 30 Tonnen – befahren werden könne.