Zweimal Änderung

von Redaktion

Bauausschuss gibt „grünes Licht“ für Bauvorhaben

Kolbermoor – Mit der vereinfachten Änderung von zwei Bebauungsplänen machte der Bauauschuss in seiner jüngsten Sitzung den Weg frei für zwei Bauvorhaben. Betroffen waren die Pläne „Südlich des Anger“ und „Südlich der Staatsstraße“.

Dort, im Bereich der östlichen Einmündung der Albert-Schalper-Straße in die Staatsstraße, soll ein Einfamilienhaus mit Gewerbeeinheit und Einliegerwohnung errichtet werden. Bereits in einer Sitzung im März letzten Jahres hatte sich der Bauausschuss mit dem Antrag auf Vorbescheid für dieses Vorhaben beschäftigt: Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten isolierten Befreiung wurde damals nicht erteilt, eine Bebauungsplanänderung für dieses Grundstück aber in Aussicht gestellt. Jetzt lag dieser ausgearbeitete Entwurf vor. Die maximale Grundfläche für das Hauptgebäude darf demnach 150 Quadratmeter nicht überschreiten. Es kann zwei Vollgeschosse plus Kniestock (maximal 110 Zentimeter) geben. Drei Bauflächen für Garagen oder Carports sind festgesetzt. Die Erschließung erfolgt über die bestehende private Zufahrt im südlichen Bereich. Eine Zufahrt im Kreuzungsbereich Staatsstraße/Albert-Schalper-Straße möchte man vermeiden, um keinen neuen Gefahrenpunkt zu schaffen.

An der Rackermoostraße möchte ein Bauherr auf seinem Grundstück ein Einfamilienhaus mit Garagen bauen – in Abweichung von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich des Anger“. Der Planer des Antragstellers hat einen Entwurf dazu eingereicht. So soll das „Baufenster“ etwa nicht vergrößert, sondern nur verschoben werden.

Einstimmig beschlossen die Räte im Bauausschuss die vereinfachten Änderungen der beiden Bebauungspläne. Die weiteren Verfahrensschritte dazu sollen eingeleitet werden. fl

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