Zahlreiche Anträge im Bauausschuss

Bauherren zeigen reges Interesse

von Redaktion

Mehr- und Einfamilienhäuser, ein Anbau, der Umbau eines Stalles in eine Wohnung, Holzschuppen und Gerätehalle: Wieder standen zahlreiche Bauanträge in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses zur Beratung an. Einer davon regelt zwar nur „den baulichen Bestand“ – aber für alle gab es einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.


Kolbermoor
– Auf einem Grundstück an der Staatsstraße, hinter dem Bereich Haus Nummer 19, möchte ein Bauherr zwei Gebäude mit jeweils vier Wohneinheiten samt Garage und Carport errichten. Er hat im Oktober bereits den Vorbescheid des Landratsamtes Rosenheim bekommen – damals allerdings für nur drei Wohneinheiten pro Gebäude. In der Verwaltung im Rathaus teilte man die Einschätzung des Landratsamtes, dem auch die neue Planung bereits vorgestellt wurde, dass es sich bei dem betroffenen Areal um einen „unbeplanten Innenbereich“ handele. Hier sind Vorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der Nutzung in die bestehende Umgebung einfügen. Das sei hier der Fall. Auch die Erschließung (über eine Privatstraße auf dem benachbarten Grund) sei gesichert. 16 Stellplätze werden nachgewiesen. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Auch an der Austraße kann gebaut werden: Hier gab es das „grüne Licht“ vonseiten der Stadt für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Die entsprechende Bauvoranfrage wurde bereits im Landratsamt genehmigt; die Nachbarunterschriften liegen vor.

Der Ausbau einer ehemaligen Stallung zu einer Wohnung im Erdgeschoss, der Anbau eines Erkers und die Errichtung eines Quergiebels mit Wintergarten auf diesem Erker ist für ein Anwesen am Fasanenweg beantragt. Das Vorhaben befinde sich zwar im Außenbereich, sei aber zulässig, wenn es öffentliche Belange nicht beeinträchtige und die Erschließung gesichert sei. Die Zufahrt ist über den Fasanenweg gesichert – allerdings sei eine biologische Kleinkläranlage erforderlich. Laut dem Abwasserkonzept der Stadt Kolbermoor besteht in diesem Bereich kein Kanal, und es sei auch kein Anschluss geplant. Wenn das Landratsamt Rosenheim/Abteilung Wasserrecht hier einer dezentralen Kläranlage zustimmt, steht auch dem gemeindlichen Einvernehmens seitens der Stadt nichts im Weg.

Problemlos auch ein Vorhaben an der Gehrerstraße: ein Anbau eines unterkellerten Zimmers mit Dachterrasse. Die Nachbarn haben zugestimmt, der Anbau fügt sich in die Bebauung ein, und da ja keine neue Wohneinheit entsteht, braucht es auch keine zusätzlichen Stellplätze.

Auch mit der Errichtung eines Holzschuppens für die Lagerung von Heu samt Unterstelle für Forstfahrzeuge in der Aiblinger Au hatten sich die Räte zu befassen. Im Rahmen einer Baukontrolle durch das Landratsamt im Juni war festgestellt worden, dass sich auf dem Grundstück diverse ungenehmigte bauliche Anlagen befänden. Diese wurden mit Ausnahme der Heu-Lagermöglichkeit und des Unterstandes laut Schreiben an das Landratsamt beseitigt – und für den verbliebenen Schuppen bedurfte es jetzt der Genehmigung. Das Bauvorhaben könne zugelassen werden, betonte man in der Bauverwaltung der Stadt, da es sich mit dem forstwirtschaftlichen Betrieb um ein privilegiertes Vorhaben handele. Der Bauausschuss erteilte auch hier einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, auch wenn damit in Realität der bauliche Bestand geregelt wurde, wie Bürgermeister Peter Kloo in der Sitzung anführte.

Eine landwirtschaftliche Privilegierung gab es auch für den Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle einer Fischzucht nahe der Staatsstraße 2010. Für diese knapp 160 Quadratmeter große Halle gab es das Einvernehmen ebenfalls einstimmig. fl

Artikel 4 von 11