Kolbermoor – Er habe seinen Augen nicht getraut, so ein Leser des Mangfallboten aufgebracht. Kaputte Räder, befüllte Mülltüten im Wald. „Das geht gar nicht!“, so der Spaziergänger, der aufgrund befürchteter Repressalien lieber nicht namentlich genannt werden will. Es könne nicht angehen, dass Umweltfrevler anonym ihren Dreck in weitgehend intakter Natur abladen und damit dem städtischen Bauhof das Aufräumen überlassen.
Bauhofleiter Michael Glas ist das Ärgernis bekannt. Aufmerksame Spaziergänger hätten auch den Bauhof empört informiert. Schon dreimal hätten seine Mitarbeiter den Müllhaufen entfernt. Mögliche Verursacher? Die Spekulationen reichen bis hin zu einem nahegelegenen Lager im Wald, das in der Vergangenheit hin und wieder von Jugendlichen genutzt worden sei. Genaues wisse man aber nicht und man wolle auch niemanden pauschal verurteilen, so Michael Glas. Wenn ein Bürger eine Person beobachtet, wie sie illegal Abfall entsorgt, sei es Bauschutt, das rostige Fahrrad oder die Tüte mit Unrat, dann sollte man dies bei der Polizei anzeigen, rät Pressesprecherin Ina Krug vom Landratsamt Rosenheim. Die Ordnungswidrigkeitsanzeige werde von der Polizei an das Landratsamt, das in Sachen Abfallrecht zuständig ist, weitergeleitet. Wenn der Verursacher ermittelbar ist, müsse er sich zum einen um die Entsorgung des Abfalls kümmern, zum anderen können Bußgelder verhängt werden. Dafür gibt es einen Bußgeldkatalog des Staatsministeriums des Inneren, für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie Umwelt und Gesundheit der einen Rahmen vorgibt.
Ina Krug: „Die Bußgelder bewegen sich zwischen 20 Euro zum Beispiel für kleinere Sachen, wie eine weggeworfene Zigarettenschachtel, einen Pappteller oder auch eine Bananenschale. Bei der illegalen Entsorgung von größeren Mengen Bauschutt können die Bußgelder bis zu 2500 Euro betragen. Um bei dem rostigen Fahrrad zu bleiben – hier bewegt sich das Bußgeld zwischen 35 und 160 Euro. Wenn das Rad vom Verursacher sofort beseitigt wird, dann gibt es einen Bußgeldrahmen von 35 bis 60 Euro, sonst sind zwischen 80 und 160 Euro fällig.“ Jeder Fall werde einzeln geprüft, im Rahmen dessen habe der Verursacher auch Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern.
Schwieriger wird es, wenn der Verursacher nicht bekannt ist: Der Aufwand, eine weggeworfene Zigarettenschachtel auf DNA-Spuren zu untersuchen, stehe in keinem Verhältnis, so die Sprecherin.
Und weiter: „In dem Fall ist unsere erste Prämisse, den Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. In der Regel ist der Grundstückseigentümer dann für diese Entsorgung verantwortlich.
Auf öffentlichem Grund kümmern sich die Mitarbeiter der Bauhöfe der jeweiligen Gemeinde oder des Landkreises um die Entsorgung des Abfalls.“ Vonseiten des Landratsamts werden die Bürger aufgerufen, die Augen offen zu halten und die Personen anzuzeigen, denn: „Grundstückseigentümer, Gemeinden oder der Landkreis müssen die Kosten für die Beseitigung des illegal abgelagerten Abfalls anderer tragen.“