Kolbermoor – „Eigentlich würde der Rohbau schon stehen“, kommentierte gestern Stadtbaumeister Andreas Meixner trocken das formelle Bauleitplanverfahren, dessen Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nun im Bauausschuss behandelt wurde.
Der Bebauungsplan „Pullach Kreisel“ umschließt mit dem Gelände für das künftige Feuerwehrgerätehaus sowie mit der angrenzenden Tankstelle ein relativ kleines Areal.
24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, darunter etwa angrenzende Gemeinden, das bayerische Landesamt für Denkmalpflege, der Landesfischereiverband oder der Deutsche Wetterdienst, haben sich im Rahmen des Verfahrens nicht geäußert oder hatten keine Einwendungen.
Nach Ansicht der Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, stehen der Planung keine Erfordernisse der Raumordnung entgegen. Im Würdigungsbeschluss heißt es, das Wasserwirtschaftsamt sei an den Planungen zu beteiligen.
Das Sachgebiet Bauleitplanung vom Landratsamt Rosenheim empfiehlt unter anderem, die Tankstelle als „Sondergebiet Tankstelle“ festzusetzen. Dieser Empfehlung schloss sich der Bauausschuss an.
Die Stadt Bad Aibling hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Planung, verweist jedoch darauf, dass bei der Überplanung besonders an die Radfahrer beziehungsweise die Radwegeführung vom Kreisverkehrsplatz/ Staatsstraße in Richtung Nord (Bad Aibling) zu achten sei. Hier sollte zumindest die „Lücke“ bis zur Mangfall-Brücke mit einem 2,50 Meter breiten Weg geschlossen werden, heißt es in der Stellungnahme.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht besteht mit der achten Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 75 „Pullach Kreisel“ seitens des Wasserwirtschaftsamts Einverständnis. Der Bereich sei nach der für 2018 geplanten Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis der Mangfall geschützt. Nach wie vor könne es allerdings bei extremen Hochwasserereignissen zu Überflutungen der überplanten Fläche kommen, so die Behörde weiter. Dieses verbleibende Risiko sollte im Plan dargestellt und über eine „hochwasserangepasste Bauweise und den Abschluss von entsprechenden Versicherungen abgedeckt werden“.
Hinsichtlich der Verfahrensdauer zeigte sich Andreas Meixner zuversichtlich, im Herbst dieses Jahres – „endlich“ – mit den Bauarbeiten beginnen zu können. Damit würde ein langer Verfahrensweg ein Ende finden, denn schon im April 2015 war der Vorentwurf für ein Feuerwehrhaus im Stadtrat vorgestellt worden.
Im Januar 2016 erfolgte schließlich der Baubeschluss. Ende November 2017 erteilte – wie berichtet – das Landratsamt Rosenheim dem Neubau eine Absage mit der Begründung, dass es sich zum einen um eine öffentliche Grünfläche und einen Sportplatz handle, des Weiteren befürchtete die Behörde mit dem Neubau das „Entstehen einer Splittersiedlung“, weil sich Aufenthaltsräume im Gebäude befinden. Mit dem Bauleitplanverfahren soll nun die „Genehmigungsfähigkeit“ hergestellt werden.