Kolbermoor – Das Stadtsteueramt macht Hundehalter darauf aufmerksam, ihren Hund im Rathaus anzumelden, sofern dies bisher versäumt wurde. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes ist in Kolbermoor steuerpflichtig. Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer und wird in voller Höhe fällig, wenn der Hund im Kalenderjahr mindestens in drei aufeinanderfolgenden Monaten gehalten wurde. Die Hundesteuer beträgt derzeit für den ersten Hund 41 Euro, für jeden weiteren Hund 61,50 Euro. Sollte eine Anmeldung bisher versäumt worden sein, so kann dies im Bürgerbüro des Rathauses nachgeholt werden. Die Stadt appelliert auch an die Hundebesitzer, die Stadt sauber zu halten und von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich kostenlos Hundekottüten im Bürgerbüro und auch in den im Stadtgebiet aufgestellten Spendern abzuholen.