Kolbermoor – Wer ein Instrument an der Musikschule Kolbermoor lernt, musste sich bislang jedes Jahr neu anmelden. Das wird jetzt geändert werden: Der Schüler bleibt automatisch angemeldet – außer er meldet sich ab. Diese schriftliche Abmeldung muss bis spätestens 30. Juni bei der Leitung der Musikschule abgegeben werden. Grundfächer enden allerdings automatisch nach einem Jahr; die musikalische Früherziehung nach zwei Jahren. Bei der Musikspielwiese ist eine halbjährliche Kündigung möglich. Diese Änderung der Satzung der Stadtsing- und Musikschule erfolgte einstimmig im Stadtrat. fl