Kolbermoor – Für den Bereich Filzenstraße West I wird ein Bauleitplanverfahren eingeleitet. Damit soll die Entwicklung des Gebiets geregelt werden. Bis dahin gilt eine Veränderungssperre – nichts mehr darf gebaut (oder auch abgerissen) werden. Nachdem im Rathaus mehrere Anfragen eingegangen waren, inwieweit einzelne bebaute und unbebaute Grundstücke in diesem Bereich bebaut und nachverdichtet werden können, hatte man sich überlegt, eine generelle Überplanung des Gebiets anzustreben. Ansonsten hätte für dieses Areal ein Paragraf gegolten, der besagt, dass ein Bauvorhaben bereits dann zulässig sei, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Ein qualifizierter Bebauungsplan gebe dem Grundstückseigentümer im Gegenzug aber auch eine Rechtssicherheit. Die Nutzung soll dabei auf ein verträgliches Maß festgesetzt werden. Besonderes Augenmerk will man auch auf die Erschließung der Grundstücke richten, umso mehr, als es bereits Häuser in zweiter Reihe gibt. Sebastian Daxeder forderte, man müsse auch die Einmündung der Ausfahrten in die Filzenstraße prüfen. Auch Markus Schiffmann meinte, man müsse hier die Verkehrssituation ganz genau anschauen. „Die wird nicht besser, wenn viel gebaut wird.“ Bürgermeister Peter Kloo betonte, man sei hier immer wieder mit den Anliegern und der Polizei im Gespräch. Generell sei es schwierig zu sagen, was besser sei: eine Straße ohne parkende Autos, durch die dann gerast werde, oder eine Straße mit parkenden Autos, in der man immer wieder halten und den Gegenverkehr durchlassen müsse. Auch die Nähe zum Tonwerksweiher-Gelände muss berücksichtigt werden: Wie weit kann die Bebauung zu diesen Flächen des Landschaftsschutzgebiets heranrücken? Auch die Zuwege zum Tonwerkweiher-Gelände sollen in die Planung aufgenommen und für die Zukunft sichergestellt werden. Stefan Reischl als Anlieger durfte bei Beratung und Abstimmung nicht mitmachen.
Der Rest der Stadträte stimmte einstimmig sowohl für die Aufstellung eines Bebauungsplanes Filzenstraße West I und auch für den Erlass einer Veränderungssperre für dieses Gebiet. Die Sperre gilt zwei Jahre – außer der Bebauungsplan tritt früher in Kraft. fl