Bei Bauanträgen:

„Bitte auch wieder die Nachbarn fragen“

von Redaktion

Mit einer Vielzahl an Anträgen hatte sich der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung zu beschäftigten. Dabei stellte Sebastian Daxeder (CSU) fest, dass es sich offenbar einschleiche, dass immer weniger Nachbar-Unterschriften vorgelegt würden. Dabei sei das aber eigentlich eine „Sache des Anstands“, wie ihm Dagmar Levin (SPD) beipflichtete.

Kolbermoor – Zur Sprache brachte Daxeder das Thema bei einem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Pergola/Überdachung im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Ludwig-Prager-Straße. Seine Bitte, die Nachbarn doch generell unterschreiben zu lassen oder sie zumindest zu informieren (auch wenn sie dann nicht unterschrieben), bezog er aber nicht speziell auf diesen Antrag; der Hinweis auf die Unterschriften kam aber doch zum positiven Beschluss dazu. Auch Josef Schrank von der Bauabteilung der Stadt informierte, dass das Landratsamt Rosenheim bei der Bearbeitung der Pläne sehr wohl auf die Nachbarunterschriften schaue. Ein Fehlen verzögere durchaus das Verfahren.

Bei dem Antrag war es darum gegangen, eine im Bebauungsplan mit 36 Quadratmetern ausgewiesene Garagenfläche mit einer geplanten Garagenfläche von 47 Quadratmetern um elf Quadratmeter zu überschreiten. Zudem sollte die Fläche der drei Stellplätze im Sinne einer Pergola, die restlichen drei Stellplätze mit einer begrünten Pergola überdacht werden. Die Verwaltung hatte sich das Vorhaben im Bereich des Bebauungsplans „Alte und Neue Siedlung – Dismas-Reheis-Straße Nord/Ludwig-Prager-Straße Nord“ angeschaut und gefunden, dass diese Überschreitung um elf Quadratmeter städtebaulich vertretbar sei, da die Grundzüge der Planung nicht berührt würden. Die Pergola diene in diesem Falle zwar der Überdachung einer Stellplatzanlage und sei somit von ihrem Charakter her als „Carport-ähnliches“ Bauvorhaben zu bewerten und somit baugenehmigungspflichtig. Doch auch diese „Überdachung“ sei städtebaulich vertretbar, weshalb die Bauverwaltung den Mitgliedern des Bauausschusses empfahl, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das gaben diese dann auch – mit besagtem Hinweis auf die Nachbarunterschriften.

Keine Zustimmung

für Planungen

in Pullach

Keine Nachbarbeteiligung hatte es auch bei einem Antrag auf Nutzungsänderung von bestehenden Ausstellungsräumen zu sieben Wohnungen und der Errichtung von zwei Garagen sowie sieben Carports in Pullach gegeben. Hier will der Antragsteller das Gebäude in ein Wohngebäude umwandeln. Die geplante Nutzungsänderung betrifft die Flächen im Erdgeschoss (bisher als Pkw-Ausstellungsfläche genutzt) und im Untergeschoss (hier ist eine Gaststätte genehmigt). Die insgesamt vier Wohnungen im ersten und zweiten Obergeschoss sollen bestehen bleiben. Laut der Eingabeplanung sind auf dem Grundstück insgesamt elf Stellplatzflächen an der westlichen und sechs Stellplatzflächen an der östlichen Grundstücksgrenze geplant. Das Areal liegt im Bereich des Bebauungsplanes Pullach Süd, der hier Mischgebiet festsetzt, Wohngebäude dabei zulässt. Doch die Verwaltung konnte sich mit dem Antrag nicht recht anfreunden: Insgesamt müssten 18 Stellplätze nachgewiesen werden (vier für die Bestandswohnungen, 14 für die neuen sieben Wohnungen). Doch einige Stellplätze, die offenbar auf einer Zufahrt liegen, könnten nicht angerechnet werden. Außerdem gab die Verwaltung zu bedenken, dass bei Hochwasser-Ereignissen Wohn- und Schlafräume im Untergeschoss von Überflutungen betroffen sein könnten. Dazu wäre eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt empfehlenswert. Auch sah man Probleme mit baurechtlichen Belangen wie Belichtung und Belüftung; auch die Nähe zur Staatsstraße 2089 sei zu bedenken. Aufgrund all dieser Punkte schlug die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Zum diesem Ergebnis kamen dann auch die Mitglieder des Bauausschusses, der diesmal unter der Leitung von Zweitem Bürgermeister Dieter Kannengießer tagte. Dagmar Levin betonte, hier kein schlüssiges Konzept erkennen zu können, und auch Sebastian Daxeder meinte, man lehne bestimmt nicht nur wegen der Stellplatzfrage ab. Das Thema Abwasserkonzept Pullach hatte Kerim Bacak von den Parteifreien Kolbermoor zuvor ins Spiel gebracht.

Zudem gab es eine Hinweisliste für das Landratsamt, bei „einem etwaigen Verfahren“ auch die Sachgebiete Wasserrecht und Immissionschutzrecht zu hören, die bauordnungsrechtlichen Belange zu überprüfen und die Zufahrtssituation mit dem Straßenbauamt abzuklären.

Das gemeindliche Einvernehmen gab es in der Sitzung dann aber in einem weiteren Carport-Antrag: Dabei will der Antragsteller eine Garage mit Carport auf seinem Grundstück Am Wiesengrund errichten. Das Bauvorhaben hält die maximal überdachte Fläche von bis zu 50 Quadratmetern ein; auch der erforderliche Stauraum zur Straße hin wird eingehalten. Bei diesem Antrag war eine Nachbarbeteiligung durchgeführt worden; die Unterschriften lagen vor. Die Bauverwaltung hatte festgestellt, dass dieses Vorhaben, das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Staatsstraße“ liegt, zwar die Baugrenzen für Garagen auf dem Grundstück überschreite, dass das Vorhaben jedoch städtebaulich vertretbar sei. Dieser Einschätzung schloss sich der Bauausschuss an und billigte auch die erforderliche isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Und noch einmal ging es im Bauausschuss um einen Carport: Er war – für zwei Pkw-Stellplätze – für ein Anwesen an der Breitensteinstraße beantragt worden mit den geplanten Maßen 6,5 Meter Länge und 5,15 Meter Breite. Das Vorhaben, das sich in den Bebauungsplan „Rechts der Mangfall“ einfügen muss, liege zwar außerhalb der Baugrenze für Garage und „gedeckte“ Stellplätze, sei aber städtebaulich vertretbar.

So schlug die Verwaltung auch hier vor, das gemeindliche Einvernehmen zu der erforderlichen isolierten Befreiung zu erteilen. Der Bauausschuss folgte auch dieser Empfehlung.

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