Kolbermoor – Der Antragsteller will diese Tafel mit einer Ansichtsfläche von 3,60 mal 2,56 Metern Fläche an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Rosenheimer Straße 48 errichten. Die Tafel solle der Fremdwerbung dienen, 5,30 Meter hoch sein und würde alle zehn bis zwölf Tage gewechselt. Die schriftliche Genehmigung des Grundstücksbesitzers lag vor. Die Verwaltung hatte das Vorhaben als „zulässig“ eingestuft, zumal es im unbeplanten Innenbereich liege und sich in die Umgebung einfüge. Dies hatte auch Zweiter Bürgermeister Dieter Kannengießer vorgeschlagen, der die Sitzung leitete. Aber Dagmar Levin meinte, sie sei „klipp und klar“ dagegen; außerdem sei das „Geblinke“ für die Autofahrer unangenehm. Obwohl die Tafel nicht „blinken“ würde, schlossen sich Sigrid Kumberger (ebenfalls SPD), Caroline Schwägerl (Grüne Liste) und Kerim Bacak (Parteifreie) ihrer Meinung an. Das gemeindliche Einvernehmen bekam keine Mehrheit – aber die endgültige Entscheidung fällt ohnehin im Landratsamt…
Keine Probleme gab es bei der Beurteilung eines Vorhabens an der Hochriesstraße. Hier soll ein Doppelhaus zusätzlich zu einem bestehenden Einfamilienhaus errichtet werden. Die geplante Grundfläche betrage unter Berücksichtigung aller Vorsprünge und Erker rund 255 Quadratmeter. Das Dachgeschoss ist als zurückgesetztes Staffelgeschoss geplant. Der Abstand der beiden Gebäude beträgt etwas mehr als sechs Meter; die Nachbarunterschriften liegen vor. Da das Vorhaben in einem unbeplanten Innenbereich liege und sich einfüge, hatte die Verwaltung (und auch der Bauausschuss) keine Bedenken, das Einvernehmen zu erteilen. Sebastian Daxeder als „Beteiligter“ konnte an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen. Das Landratsamt bekommt nur den Hinweis der Stadt, dass es bauordnungsrechtliche Belange (wie den Brandschutz oder das Abstandsflächenrecht) in eigener Zustimmung prüfen solle.
Auch ein Pferdestall, der auf dem Areal Staatsstraße 93 gebaut werden soll, bekam das „grüne Licht“. Laut Flächennutzungsplan soll der Bereich landwirtschaftlich genutzt werden – der Antragsteller ist auch Landwirt, das Vorhaben also privilegiert. Eine Regelung der Stellplatzfrage, wie es Markus Schiffmann angesprochen hatte, wollten die Räte aber nicht mit aufnehmen.
Aus einem ehemaligen Lager soll ein weiterer Gastraum eines Imbisslokals an der Rosenheimer Straße (der ehemalige „Schlecker-Markt“, wie Nachbar Kerim Bacak erläuterte) werden. Das Vorhaben sei zwar bauplanungsrechtlich zulässig, für die Nutzungsänderung würden aber zusätzliche sechs Stellplätze erforderlich. Wenn der Antragsteller diese nachweist oder auch ablöst, stehe dem gemeindlichen Einvernehmen nichts im Weg, hatte die Verwaltung vorgeschlagen. Der Bauausschuss schloss sich dieser Einschätzung an.
Als „Nachverdichtung“ schätzte Dieter Kannengießer schließlich die Bauvoranfragen auf zwei benachbarten Grundstücken in der Aiblinger Au ein. Hier soll jeweils ein Doppelhaus, 14 mal zwölf Meter, entstehen. Hier könne man zwar möglicherweise eine Lage im Außenbereich erkennen – andererseits gebe es eine vorhandene Bebauung „von einigem Gewicht“, so die Verwaltung, in die sich die beantragten Häuser einfügen würden.
Auch hier gab es das gemeindliche Einvernehmen einstimmig mit der Maßgabe, das Straßenbauamt am Verfahren zu beteiligen. fl