Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Conradtystrasse“ muss aufgehoben werden
Alter „Fehler“ beschert Mehrarbeit
Unabhängig von den juristischen Formalien gehen die Arbeiten weiter: Im Rahmen der Verlegung der Conradtystraße wird auch der Fußweg neu gemacht; gerade werden die Kabel für die Beleuchtung verlegt. Foto Fleindl
Bei der Bearbeitung eines Bauantrags für das Conradtygelände hat das Landratsamt einen „Ausfertigungsfehler“ im dafür zuständigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Conradtystraße“ gefunden. Jetzt soll der Aufhebungsbeschluss für den Plan gefasst werden.
Kolbermoor – Der „Fehler“ stammt aus dem Jahr 1995. Offenbar war im Rahmen der Auslegung ein falsches Datum eingetragen worden. Da dieser „Ausfertigungsfehler“ aber ein wesentlicher Mangel ist, so Bürgermeister Peter Kloo, ist dieser auch nicht „heilbar“ – nach dem Baugesetzbuch muss der Bebauungspl