Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Conradtystrasse“ muss aufgehoben werden

Alter „Fehler“ beschert Mehrarbeit

von Redaktion

Bei der Bearbeitung eines Bauantrags für das Conradtygelände hat das Landratsamt einen „Ausfertigungsfehler“ im dafür zuständigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Conradtystraße“ gefunden. Jetzt soll der Aufhebungsbeschluss für den Plan gefasst werden.

Kolbermoor – Der „Fehler“ stammt aus dem Jahr 1995. Offenbar war im Rahmen der Auslegung ein falsches Datum eingetragen worden. Da dieser „Ausfertigungsfehler“ aber ein wesentlicher Mangel ist, so Bürgermeister Peter Kloo, ist dieser auch nicht „heilbar“ – nach dem Baugesetzbuch muss der Bebauungsplan aufgehoben und neu aufgestellt werden. Diesen Sachverhalt stellte er den Stadträten in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses vor.

Um diesen „Rechtsschein des Bebauungsplans“ also zu beseitigen, soll ordnungsgemäß die Aufhebung des Plans durchgeführt werden, was der Stadtrat beschließen solle. Das hatte die Verwaltung vorgeschlagen, denn für die Aufhebung eines Bebauungsplanes ist dasselbe Verfahren anzuwenden wie für dessen Aufstellung. Dann kann wieder an die Neuaufstellung des Bebauungsplanes gegangen werden.

Doch dabei müsse man auch recht vorsichtig sein, so Kloo in der Sitzung. Man stehe in engem Kontakt zur Kanzlei Döring/Spieß, einer Kanzlei von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Verwaltungsrecht. Denn gegen einen der benachbarten Bebauungspläne („Spinnerei West“) läuft bereits eine Normenkontrollklage. Dabei wird aber nicht der Inhalt geprüft, sondern, ob das Verfahren ordnungsgemäß ablief.

Für die Betriebe im Conradty-Park bringe der ganze Vorgang keine Nachteile. Sie genießen Bestandsschutz, und wenn sie einen Neubau beantragen wollten, könnten sie sich auf einen Paragrafen im Baugesetzbuch berufen, der – wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist – das Bauen erlaubt, „wenn es sich in die Umgebung einfügt“.

„Das ist ein formales Verfahren,“ erläuterte der Bürgermeister, „es ist unangenehm und beschert Mehrarbeit“. Freilich sei früher anders, nicht mit diesen immer feineren juristischen Finessen, gearbeitet worden, aber: „Damals wurde zielorientiert gearbeitet. Heute muss wege-orientiert gearbeitet werden – der Weg muss korrekt sein, egal, wo er hinführt“, schüttelt er den Kopf.

Aber: Vorschrift ist Vorschrift – der Bauausschuss empfahl dem Stadtrat, den Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Conradtystraße“ in seiner nächsten Sitzung zu fassen.

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