Vorhaben im Bauausschuss

Zweimal „grünes Licht“

von Redaktion

Parzelliert werden soll ein Grundstück an der Oberen Mangfallstraße – dort sollen drei Häuser errichtet werden. Die dazu erforderliche vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Rechts der Mangfall“ wurde jetzt im Bauausschuss gebilligt.


Kolbermoor
– Die Baugrenzen sollen dabei gemäß der geplanten Parzellierung und der geplanten Bebauung verändert werden. Ein Ersatzbau für das Altanwesen sein derzeit nicht geplant; der Bauraum dort solle aber eine Ersatzbebauung mit je einem Einzelgebäude auf zwei unabhängigen Grundstücksparzellen ermöglichen.

Das vereinfachte Verfahren sei möglich, so hatte die Verwaltung festgestellt, weil durch die Änderung die Grundzüge der rechtskräftigen Planung nicht berührt würden; die Planung sei „gebietsverträglich“. Auch von einer Umweltverträglichkeitsprüfung könne abgesehen werden. Auch Bürgermeister Peter Kloo erläuterte, dass hier lockere Bebauung in Bezug auf die Umgebung entstehen würde. So sprach sich der Bauausschuss einstimmig für die Änderung aus. Die Verwaltung bereitet die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden oder sonstiger Beteiligter am Verfahren vor.

Diesen Schritt hatte die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Südlich des Anger“ schon hinter sich. Dabei war es um ein Vorhaben an der Rackermoosstraße gegangen. Das Sachgebiet Bauleitplanung im Landratsamt hatte hier empfohlen, etwa die Zulässigkeit der großzügigen Regelungen zu den Überschreitungsmöglichkeiten der Baugrenzen fachjuristisch überprüfen und abklären zu lassen. Diese Werte seien aber nicht „großzügig“, sondern „angemessen“, wie Josef Schrank in der Sitzung für die Bauverwaltung erklärte. Eine fachjuristische Überprüfung sei deshalb nicht notwendig.

Da sich also keine wesentlichen Änderungen ergeben hätten, muss der Plan auch nicht mehr erneut ausgelegt werden; der Satzungsbeschluss konnte erfolgen.

Grund für die vereinfachte Änderung war das Vorhaben eines Eigentümers, auf seinem Grundstück ein Einfamilienhaus mit Garagen in Abweichung von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans zu errichten. fl

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