Kolbermoor – Bereits im November hatte der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da der Antragsteller die damals erforderlichen fünf Stellplätze nicht nachweisen konnte. Nun gibt es eine Verkleinerung mit der Folge, dass nur mehr drei Stellplätze als erforderlich angesehen werden – und das Landratsamt vertritt jetzt die Auffassung, dass es sich nun um ein bauplanungsrechtlich zulässiges Vorhaben handele und bat darum, sich noch einmal mit der Sache zu beschäftigen.
Doch die Bauverwaltung war der Ansicht, dass sich das Vorhaben – unabhängig von der Stellplatzfrage – nicht in die Umgebung einfüge. Das Areal liege zwar in einem Mischgebiet, in dem auch Wohnen erlaubt sei, ein „klassisches Wohnen“ sei in der näheren Umgebung aber nicht zu finden. Sowohl östlich als auch nördlich grenzten öffentliche Parkplätze an; im Westen der kleine Park mit dem König-Ludwig-Denkmal.
Die Mitglieder des Bauausschusses kamen nach kurzer Beratung einstimmig zur Überzeugung, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. An das Landratsamt wird zudem der Hinweis gegeben, dass bei dem Vorhaben die Abstandsflächen nicht einzuhalten seien.
Besser erging es in der Sitzung den weiteren Bauanträgen und -voranfragen. So gab es das Einvernehmen zu einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage (und einem offenen Stellplatz) an der Für-stätter Straße.
Hier werde die Beteiligung der Nachbarn gerade durchgeführt. Auch dem Bau einer offenen Garage mit Geräteraum und dem Errichten eines Windfangs am Wohngebäude an der Aiblinger Straße steht aus Sicht der Stadt nichts entgegen. Hier überschreite die offene Garage mit Geräteraum, elf mal acht Meter groß und an der nordwestlichen Grundstücksgrenze gelegen, zwar die festgelegte Baugrenze im zuständigen Bebauungsplan „Rudolf-Hausenblas-Straße“, doch sei diese Abweichung städtebaulich vertretbar.
Auch die Nachbarunterschriften liegen vor. Die Räte stimmten für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Positiv beurteilt wurden auch zwei Bauvoranfragen: An der Dr.-Thann-Straße soll ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten, vier Garagen und zwei offenen Stellplätzen entstehen; an der Pfarrer-Birnkammer-Straße ein Carport. Hier hat auch das Staatliche Bauamt Rosenheim sein Einverständnis signalisiert, zumal der Carport an der südöstlichen Seite des Grundstücks, also Richtung Staatsstraße, gelegen ist. Der Carport wird knapp 15 mal acht Meter groß werden.