Kolbermoor – Der Kolbermoorer Stadtrat hat in jüngster Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Conradtystraße“ aufzuheben. Wie berichtet, hatte die Verwaltung im Rahmen eines Baugenehmigungsantrags festgestellt, dass dieser Bebauungsplan unwirksam ist. Sowohl der ursprüngliche Bebauungsplan als auch die erste Änderung leiden an einem Ausfertigungsfehler. Offenbar war im Rahmen der Auslegung ein falsches Datum eingetragen worden. Dies hat die Unwirksamkeit zur Folge. Nun muss die Aufhebung des Bebauungsplanes nach den Regeln des Gesetzes durchgeführt werden, das heißt, dass das selbe Verfahren, das für die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen im Regelverfahren gilt, auch für die Aufhebung von Bauleitplänen anzustellen ist. Außerdem wird derzeit geprüft, in wie weit die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in Anbetracht der beiden angrenzenden Bauleitpläne, die sich zum Teil noch im Verfahren befinden, oder bereits einer Normenkontrollklage unterzogen sind, durchgeführt werden kann. Hier steht die Verwaltung in engem Kontakt zur Kanzlei Döring/Spieß, die das Verfahren begleitet.ge