Stadtrat befasst sich mit Planung „Hotel zur Post“

Schallschutzgutachten erforderlich

von Redaktion

Als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger zum Bebauungsplan „Gehrerstraße Nord“ wurde vom Kolbermoorer Stadtrat in jüngster Sitzung ein Schallschutzgutachten in Auftrag geben.

Kolbermoor – Damit kommt das Gremium auch der direkten Nachbarin Magdalena Schuster entgegen, die in ihrem Schreiben an die Verwaltung unter anderem auf die frühere Lärmbelästigung durch Besucher des Biergartens – manchmal zu später Stunde – verweist. Besonders übel hätte sich auch der tägliche Grillrauch bemerkbar gemacht. Schwierigkeiten bereitete auch das wilde Parken. „Meine Erfahrungen sind haarsträubend. Biergartenbesucher parken, wo sie wollen“, erinnert sich die Anwohnerin. In Ordnung sei aus ihrer Sicht die geplante Verlegung der Gehrerstraße. Die Verwaltung verweist im Zusammenhang mit Lärm und Geruch auf das in Auftrag gegebene Schallschutzgutachten. Wie berichtet, sehen die Pläne der Investoren (der Gebäudeeigentümer stammt aus Stephanskirchen) im Biergartenbereich ein Nebengebäude vor, das als Schallschutz zur Nachbarbebauung dienen soll.

Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim verweist in ihrer Stellungnahme darauf, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Gehölzbestand, der im Zuge der geplanten Baumaßnahmen zum Teil beseitigt werden soll, Lebensräume streng geschützter Tierarten (zum Beispiel Fledermäuse oder Reptilien) oder europäischer Vogelarten befinden. Dieser Hinweis werde aufgenommen, ebenso der mögliche Zeitraum von Rodungen von Oktober 2018 bis Februar 2019. Grundsätzlich betont die Verwaltung, dass der erhaltenswerte Baumbestand im Biergarten im Wesentlichen aufgenommen worden sei.

Das staatliche Bauamt ging nochmals auf die geplante Straßenverschwenkung ein. Durch die Verschwenkung der bisherigen Gehrerstraße entlang der südlichen Grundstücksgrenzen auf die Straße Schäfersiedlung werde, so die Verwaltung, die Zufahrt auf die Staatsstraße 2078 zusammengefasst. Hier soll keine neue Zufahrt entstehen, sondern eine bereits bestehende Zufahrt genutzt werden.

Der Stich der bestehenden Gehrerstraße wird künftig zur Notdurchfahrt – eine Praxis, die überwiegend die Betreiber und Eigentümer der Land- und Forstwirtschaft der südlich gelegenen Grundstücke betreffen wird.

Aus der Bauausschusssitzung von 5. Juni (wir berichteten) wird auf Anregung von Stadtrat Sebastian Daxeder noch ergänzt, dass der Planer beauftragt wird, den Geltungsbereich um die Straßenfläche „Schäfersiedlung“ zu erweitern, einschließlich der vom Straßenbauamt geforderten Sichtdreiecke im Kreuzungspunkt Schäfersiedlung/Staatsstraße 2078. Wenn das Schallschutzgutachten vorliegt, sind die entsprechenden Maßnahmen einzuarbeiten. Der Kolbermoorer Stadtrat hat sich dann mit dem überarbeiteten Planentwurf erneut zu befassen.

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