Bauvoranfragen Aiblinger Au

Erst die Satzung, dann das Vergnügen

von Redaktion

Kolbermoor – Auf zwei benachbarten Grundstücken in der Aiblinger Au soll jeweils ein Doppelhaus entstehen. Eine entsprechende Bauvoranfrage hatte der Bauausschuss in seiner Mai-Sitzung positiv beschieden. Man könne zwar eine Lage im Außenbereich erkennen, aber es gebe auch eine vorhandene Bebauung von einigem Gewicht, meinte man damals und stufte das Vorhaben als „Nachverdichtung“ ein. Allerdings: Das Landratsamt war anderer Meinung.

Mitgeteilt wurde der Stadt, dass man nach eigener Überprüfung dem Vorschlag der Verwaltung nicht folgen könne und man vielmehr beabsichtige, die beiden Bauvoranfragen abzulehnen. Aber: „Sofern eine Außenbereichssatzung erlassen werden kann und das Vorhaben mit dieser vereinbar ist, stehen nach vorläufiger Einschätzung der Bauaufsichtsbehörde dem Vorhaben keine bauplanungsrechtlichen Belange entgegen.“

Städte und Gemeinden können für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen „eine Wohnbebauung von einigem Gewicht“ vorhanden ist, eine Außenbereichssatzung erlassen.

Splittersiedlung entgegenwirken

Also will die Bauverwaltung für den betroffenen Bereich diese Satzung aufstellen und das Verfahren dazu einleiten. Damit könne man auch zugleich einer Erweiterung der bestehenden Splittersiedlung aus Wohnbebauung und kleinteiligem Gewerbe entgegenwirken.

Die Mitglieder des Bauausschusses berieten diesen Plan vor; den Beschluss dazu soll der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung fassen. fl

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