Zweimal vereinfachte Änderung für Bebauungspläne

von Redaktion

Mit vereinfachten Änderungen von Bebauungsplänen sollen zwei Bauvorhaben in Kolbermoor realisiert werden können: Betroffen sind das Areal Königssee-/ Ammerseestraße („Südlich der Staatsstraße“) und die Rackermoosstraße („Südlich des Anger“).


Kolbermoor
– Im Bereich Königssee-/Ammerseestraße will ein Eigentümer seine beiden Grundstücke nachverdichten. Eines der Grundstücke soll Bauräume für zwei Einzelgebäude auf zwei unabhängigen Grundstücksparzellen bekommen, wobei ein Ersatzbau für das renovierte Altanwesen derzeit aber nicht geplant sei. Auf dem anderen Grundstück soll die zulässige Grundfläche leicht erhöht werden. Die Erschließung der drei Bauräume soll direkt von Königssee- und Ammerseestraße erfolgen.

Markus Schiffmann wunderte sich angesichts des Planes, dass der Geltungsbereich anders gewählt wurde, der Umgriff also einen Grundstücksteil ausschloss. Bürgermeister Peter Kloo räumte ein, dass sich zwar am Baurecht nichts ändere, die Situation mit einem geänderten Umgriff aber leichter, „auf einen Blick“, zu erkennen sei. Diese Änderung wurde dann in den Beschlussvorschlag aufgenommen, der dann auch einstimmig gebilligt wurde. Auch wenn Dagmar Levin moniert hatte, dass „schon viele Bäume geopfert würden“ und dass „man doch eigentlich keine Senkrechtparkplätze mehr zur Straße hin haben wollte“.

Einstimmig passierte auch die zweite Änderung das Gremium. Diese war eigentlich schon in der vorherigen Sitzung des Bauausschusses als Satzung beschlossen worden – dann hatte man allerdings festgestellt, dass man im Rahmen der Abwägung die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim nicht berücksichtigt hatte.

Abschluss einer Versicherung wird empfohlen…

Die Verwaltung war sogar davon ausgegangen, dass sich das Wasserwirtschaftsamt nicht geäußert habe beziehungsweise keine Einwendungen oder Bedenken gegen die Planung vorgebracht habe. Dann war man doch noch fündig geworden… Um aber einen möglichen Verfahrensfehler ausräumen zu können, muss die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes eben eingearbeitet werden.

Das Amt hatte freilich nur allgemeine Hinweise zu einer hochwassersicheren Bauweise angefügt. Keller sollten in wasserdichter und auftriebssicherer Bauweise errichtet werden, Lichtgräben für Kellerfenster sollten so geplant werden, dass sie weder Grund- noch Oberflächenwässer ins Innere lassen. Ungeschützte Eingänge und Öffnungen im Erdgeschoss sollten mindesten 45 Zentimeter über dem Gelände liegen. Auch empfiehlt das Amt den Abschluss einer Elementarversicherung…

Generell sei man dankbar für die Hinweise des Wasserwirtschaftsamts, so Peter Kloo, da man früher die Gebäude beim Bau oft ins Gelände „gedrückt“ habe und die Starkregenfälle zunähmen. Jetzt müsse man die Bauweise auf diese geänderte Situation abstimmen.

Aber da diese Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim keine Änderung der Sachlage bedeuteten, konnte die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Südlich des Anger“ beschlossen werden; eine erneute Auslegung des Plans muss nicht durchgeführt werden. fl

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