Kolbermoor – Die geplante Änderung betrifft die Flächen im Erdgeschoss (bisher als Pkw-Ausstellungsfläche genutzt) und die im Untergeschoss. Die insgesamt vier Wohnungen im ersten und zweiten Obergeschoss sollen bestehen bleiben. Insgesamt müssen dafür 18 Stellplätze nachgewiesen werden. Deren Platzierung hatte den Stadträten schon in der Mai-Sitzung des Bauausschusses nicht gefallen. Nun war dieser Stellplatznachweis dahingehend überarbeitet worden, dass insgesamt neun Stellplätze (offene Stellplätze, Carports oder Garagen) ausschließlich über die Staatsstraße 2089 angefahren werden sollten. Elf weitere Stellplätze befinden sich im Bestand an der westlichen Grundstücksgrenze.
Die Verwaltung war zu dem Schluss gekommen, dass dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlichen Gründen eigentlich nicht versagt werden könne. Doch die Mitglieder des Bauausschusses – und schließlich auch Bürgermeister Peter Kloo – wollten sich mit dem Projekt immer noch nicht anfreunden.
Dagmar Levin (SPD) betonte, sie sage „grundsätzlich Nein“. Sie wolle keine Schlafräume im Keller, und auch die Stellplatzsituation sei nach wie vor ungeklärt. „Da hätten wir ständig auf die Staatsstraße ausfahrende Leute, und das immer zu den Hauptverkehrszeiten“, sagte sie. Auch die Eingangssituation zum Gebäude sei ungeklärt – „da müsse man zwischen den parkenden Autos durch“. Außerdem gebe es absolut keine Begrünung. Und die Bewohner seien dem Straßenlärm ausgesetzt: „Auf der anderen Seite stehen Lärmschutzwände, hier ist nix.“
Sebastian Daxeder (CSU) konnte ihr nur beistimmen. „Dagmar Levin hat alles gesagt.“ Er habe zwar mit der Art der Nutzung kein Problem, wohl aber mit deren Umsetzung. Er meine, dass hier die erlaubte GRZ-Zahl, also die Grundflächenzahl, die den Anteil eines Grundstückes angibt, das überbaut werden darf, überschritten sein müsse.
Diese Erklärung als Grund für eine Ablehnung nahm der Bürgermeister postwendend auf; ebenso die mit der „mangelnden Begrünung“. „Laut unserer Stellplatzordnung muss nach jedem fünften Platz eine Unterbrechung sein – das ist hier nicht gegeben.“ Mit diesen Hinweisen auf die Stellplatzsatzung der Stadt und der Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung änderte dann Kloo den vorbereiteten Beschlussvorschlag derart ab, dass das gemeindliche Einvernehmen eben nicht erteilt wird. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Die Abneigung, Schlaf- und Wohnräume in Untergeschossen zu genehmigen, erklärt sich aus der Sorge wegen möglicher Hochwasserereignisse.
Dies und auch die Auffassung, dass die direkt angrenzende Staatsstraße Emissionen erzeugt, die „die vom Gesetzgeber gestellten Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht mehr gewähren“, wurde in die Hinweise an das Landratsamt Rosenheim zu diesem Bauantrag aufgenommen.