Kolbermoor – Momentan steht der Laden, eine ehemalige Änderungsschneiderei, leer. Der Betreiber der Eisdiele will hier einen Gastraum samt Sanitäranlage einrichten. Die Unterschriften der Nachbarn für das Vorhaben liegen vor.
Da das betroffene Wohn- und Geschäftshaus in einem „Mischgebiet“ liegt, ist diese Umwandlung einer Laden- in eine Gastro-Fläche zulässig. Dem Laden wurde ein Stellplatz zugeordnet – bei gastronomischer Nutzung braucht der Betreiber aber zwei. Dieser zweite Stellplatz könne aber, falls er nicht nachgewiesen werden kann, auch abgelöst werden; die Kosten hierfür betragen 6000 Euro. Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Bauausschusses für das Vorhaben aus. Das Landratsamt soll darauf hingewiesen werden, dass dieser zweite Stellplatz erforderlich ist.
Noch eine weitere Nutzungsänderung passierte den Bauausschuss mit „grünem Licht“: Dabei soll eine Autowerkstatt an der Albert-Schalper-Straße im Erdgeschoss in zwei Wohnungen verwandelt werden. Auch hier liegen die Unterschriften der Nachbarn vor, so Josef Schrank von der Bauverwaltung der Stadt Kolbermoor.
Das Areal liegt zwar im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Staatsstraße“, das hier ein Gewerbegebiet festsetzt – faktisch liege aber wegen der gemischten Nutzung aus Gewerbe und Wohnen ein Mischgebiet vor. Tatsächlich habe es für das betroffene Haus seit 1988 immer wieder Genehmigungen gegeben (etwa zum Anbau eines Wohnraumes mit Pergola im ersten Stock, zum Aufbau von zwei Dachgauben und zum Einbau einer Dachgeschosswohnung), die zeigten, dass man bereis von einem Wohngebäude ausgegangen sei. Auch das Landratsamt habe dies so gesehen. Die Stadt Kolbermoor hat daraufhin im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes das Gebiet entlang der Staatsstraße 2078 bis zur Albert-Schalper-Straße großzügig als Mischgebiet dargestellt. Eine Änderung oder Anpassung der Bebauungspläne erfolgte bisher aber noch nicht.
Dies sprach bei der Beratung Sebastian Daxeder (CSU) an: Ob man die Albert-Schalper-Straße nicht generell überplanen solle, meinte er.
Generelle Überplanung?
Das werde sicher dran kommen, so der Bürgermeister, „das überholt uns alles“. Für das Bauamt habe man zum Glück einen weiteren Mitarbeiter gefunden – drei wären erforderlich, wenn alles gleichzeitig angepackt werden solle.
Somit erteilte der Bauausschuss dann einstimmig das Einvernehmen zu der erforderlichen isolierten Befreiung. Denn: Die geplante Wohnnutzung fügt sich in ein Mischgebiet ein, statt der insgesamt erforderlichen zwölf Stellplätze werden sogar 15 dargestellt.
Keine Einwände hatte man auch gegen die Vergrößerung eines Balkons an einem bestehenden Gebäude an der Aiblinger Straße. Dabei soll auch die darüber liegende Dachgaube angepasst werden. Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.