Sanfter Übergang zum Gelände
Höhenabstufung soll erhalten bleiben
Aus einer Garage an der Zugspitzstraße soll ein Wohnraum werden, in zwei Stockwerken darüber Wohn- und Schlafraum entstehen. Im ersten Stock sollte eine Verbindung ins Treppenhaus des bestehenden Gebäudes geschafften werden. Dem Bauausschuss war dieses Vorhaben aber zu hoch.
Kolbermoor – Das Vorhaben, für das der Antrag auf Vorbescheid gestellt worden war, liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Rechts der Mangfall“. Er sieht eine Abstufung in der Höhenentwicklung zur Randbebauung vor. Ein Haus am Rand soll also niedriger sein als eines im Zentrum der Bebauung, um einen a