Kolbermoor – Das Vorhaben, für das der Antrag auf Vorbescheid gestellt worden war, liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Rechts der Mangfall“. Er sieht eine Abstufung in der Höhenentwicklung zur Randbebauung vor. Ein Haus am Rand soll also niedriger sein als eines im Zentrum der Bebauung, um einen auslaufenden Übergang zur Landschaft zu bekommen.
Frühe Erweiterung
Für das betroffene Grundstück war bereits einmal eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt worden. Damit war die Erweiterung des westlichen Anbaus zugelassen worden. Die Höhe der Gebäude an der westlichen Zugspitzstraße (und somit der Randbebauung des Plans „Rechts der Mangfall“) war auch hier auf maximal „E“, also Erdgeschoss, festgelegt worden.
In den letzten Jahren war die Verwaltung aber mit weiteren Änderungen des Bebauungsplanes zu einzelnen Grundstücken westlich der Zugspitzstraße befasst gewesen.
Hier wurden Abweichungen zur Höhenentwicklung zugelassen und zwei Vollgeschosse ermöglicht. Doch werde dabei nach wie vor die erwünschte Abstufung erreicht, denn das zweite Vollgeschoss müsse als Dachgeschoss ausgeführt werden. Das beantragte Vorhaben umfasse aber drei Vollgeschosse, weshalb die Verwaltung dem Bauausschuss empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Dies geschah dann auch – gegen die Stimme von Sebastian Daxeder (CSU), der damit „keine Probleme hätte“. Auch die Nachbarunterschriften wären vorgelegen.
Einstimmig genehmigt wurde dagegen der Antrag auf Vorbescheid auf Abbruch eines Einfamilienhauses Am Oberwöhr, auf dessen Grund dann ein Doppelhaus samt Einliegerwohnung und ein Einfamilienhaus samt Carports entstehen soll. Das Doppelhaus solle als „Mehrgenerationenhaus“ innerhalb der Familie der Bauwerberin dienen.
Hochwasser
bedenken
Die Neubauten sollen zudem in einer hochwasserangepassten Bauweise errichtet werden. Da sich die geplanten Baukörper in die nähere Umgebung Einfügung einfügen, die Erschließung gesichert ist und die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden (die Befahrkeit der Garage des Einfamilienhauses soll allerdings noch einmal geprüft werden), konnte das „grüne Licht“ seitens der Stadt gegeben werden. fl