Kolbermoor – Zum September werden die Gebühren der Volkshochschule angepasst. Der Kolbermoorer Stadtrat änderte hierfür in jüngster Sitzung die Satzung. Die geltende Gebührensatzung sieht vor, dass die Gebühren für alle Bereiche der VHS grundsätzlich in Übereinkunft und in Absprache aller Volkshochschulen im Mangfalltal festgelegt werden. Die Volkshochschulen des Mangfalltales haben sich im Frühjahr 2018 auf eine Gebührenanpassung zum Herbstsemester 2018 geeinigt, unterschiedliche Richtwerte (Beruf/EDV, Sprachen, Gesundheit, Kultur, Junge VHS) wurden festgesetzt. Künftig ist bei einem Rücktritt vonseiten der Teilnehmer die volle Kursgebühr ab dem Tag vor dem Kursbeginn fällig, nicht erst ab dem Tag des Kursbeginns. Damit erhöhe sich die Planungssicherheit für Kursleiter und Teilnehmer, hieß es im Stadtrat. Am Tag vor dem Kursbeginn könne so eine verbindliche Aussage getroffen werden, ob der Kurs stattfindet. ge