Bauausschuss Kolbermoor
Ruf nach anderem Planer
Kopfschütteln und der gut gemeinte Ratschlag des Kolbermoorer Bauausschusses, sich möglicherweise einen „vernünftigen Planer“ zuzulegen, bestimmte die Beratung über ein Zweifamilienhaus in der Schlesierstraße.
Kolbermoor – Zweimal wurde in diesem Jahr der vorgesehene Bau des Wohnhauses schon eingestellt. Das Baugrundstück befindet sich in einem Hangbereich, der nach Osten hin ansteigt.
Aufgrund der Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan „Am Graben Ost“ hatte die Stadt Kolbermoor auf ein Baugenehmigungsverfahren verzichtet, was mit Schreiben vom 21. Februar dem Bauherrn mitgeteilt wurde.
Mit Bescheid des Landratsamtes Rosenheim wurde das Vorhaben jedoch im Mai eingestellt: Die Abstandsflächen wurden nicht eingehalten.
Der Antragsteller reichte anschließend Tekturpläne ein, in dem das Erd- und Obergeschoss um einen Meter nach Osten zurückversetzt wurde und beantragte eine erneute Baugenehmigung, die aber – wie schon von der Verwaltung mitgeteilt, aufgrund der Bebauungsplankonformität nicht erforderlich war.
Bau zweimal
eingestellt
Bei einer weiteren Baukontrolle durch das Landratsamt wurde der Bau mit Bescheid vom August erneut eingestellt. Der Grund diesmal: Das Gebäude ist höher als vom Bebauungsplan „Am Graben Ost“ zugelassen. Und: Im östlichen Bereich des Grundstücks wurden Abgrabungen von „augenscheinlich mehr als die im Bebauungsplan festgesetzten 50 Zentimeter vorgenommen“, so das Landratsamt. Nunmehr forderte die Behörde, dass ein Bauantrag einzureichen und das Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Die Stadtverwaltung hat nun zur Vorlage an den Bauausschuss das Vorgefundene mit den örtlichen Bauvorschriften verglichen.
Hinsichtlich der Höhenentwicklung lehnt die Bauverwaltung die beantragte „massive“ Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans ab, ebenso verweist die Bauverwaltung darauf, dass Geländeveränderungen nur bis zu einer Höhe von 50 Zentimeter zulässig sind.
Weitergehende Geländeveränderungen seien ausnahmsweise zulässig, „wenn die Einhaltung der Veränderungsbegrenzung zu einer wesentlichen Erschwernis der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde“, heißt es.
Zudem sei eine detaillierte Erläuterung, auf welchem Niveau und welcher Höhe die Geländerveränderung nunmehr tatsächlich vorgenommen wurde, dem Befreiungsantrag nicht zu entnehmen gewesen.
Insgesamt erteilte der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen nicht. Das Gremium betonte, dass der Planer auf die Stadt zukommen müsse, warum er das so macht. Nur dann lasse sich klären, „ob die Vorlage auf Schlamperei oder Notwendigkeit fußt“.
Stadträtin Dagmar Levin-Feltz brachte es in der Aussprache zum vorliegenden Sachverhalt auf den Punkt: „Man muss froh sein, dass da nicht mehr passiert ist!“ge