Kolbermoor – Einmal mehr lag der Bebauungsplan für das Conradty-Gelände nun auf den Tischen des Stadtrates: Weil in der Sitzung vom 25. Oktober 2017 hauptsächlich das Thema der ausgehenden Emissionen des Wasserkraftwerks behandelt wurde, nicht aber Abwägungen hinsichtlich des privaten Bewirtschaftungsweges, der Erschließung der Wasserkraftwerke sowie des Walzenwehrs entlang des Kanals und zur Unterhaltung des Kanals durchgeführt wurden, befasste sich das Gremium in jüngster Sitzung mit der wiederholten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
Der Privatweg gehört dem Kraftwerkbetreiber – und der fürchtet, dass im Fall der Realisierung der Planung eine gefahrlose, bislang zeitliche und hinsichtlich Umgang und Intensität unbeschränkte gewerbliche Nutzung des Privatwegs „nicht mehr möglich ist“, wie sein Anwalt schreibt. Besonders der Kraftfahrzeugverkehr werde massiv beeinträchtigt und damit der Betrieb der beiden Wasserkraftwerke, für die die uneingeschränkte Nutzung von Weg und Kanal zwingend erforderlich sei.
Erhebliche Bedenken gibt es vonseiten des Kraftwerksbetreibers auch hinsichtlich der vorgesehenen Fuß- und Fahrradwege innerhalb des Plangebiets. Bewohner würden so „massiv auf den Privatweg“ geführt. Die freie Verfügungsgewalt über den Privatweg werde eingeschränkt.
Zum Wasserkraftwerk selbst hin empfiehlt ein vom Eigentümer in Auftrag gegebenes Lärmgutachten aktive Schallschutzmaßnahmen von einer Höhe „von mindestens bis zu sechs Meter“. Fenster zu schützenswerten Räumen hin seinen nur an den Ostfassaden oder an besonders geschützten Nordfassaden zu orientieren, so die Forderung in dem Schreiben.
In dem Gutachten werden zudem „zwangsbelüftete Prallscheiben“ oder Kastenfensterkonstruktionen empfohlen. In der Regel sei davon auszugehen, heißt es weiter, dass aus gestalterischen Gesichtspunkten solche Maßnahmen in einem Wohngebiet mit lockerer Einfamilienhaus-Bebauung nicht möglich sind.
Die Verwaltung verfolgt in puncto Nutzung Privatweg weiterhin die Absicht, ein engmaschiges Wegenetz herzustellen. Weitere Gespräche mit dem Grundeigentümer sollen geführt werden. Im Sinne einer gesamtstädtischen Lösung sei die Einbeziehung der Wege entlang des Mangfallkanals und möglicherweise auch über den Kanal in Form einer Brücke „sinnvoll und wünschenswert“.
Keine Beeinträchtigungen seien hinsichtlich der Geräusche des Wasserkraftwerks zu erwarten, zeigt sich die Stadt überzeugt. Hier beruft sich die städtische Verwaltung auf die Rechtssprechung, die eine Geräuschentwicklung durch „Wasserrauschen“ im Wesentlichen als Naturgeräusch bewertet. Wasserrauschen könne von vornherein nicht mit technischen Geräuschen und damit mit technischem Lärm gleichgestellt werden – unabhängig davon, ob es sich um einen natürlichen Wasserfall oder ein Wasserrauschen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Anlage handelt. In den Bebauungsplan wird aber der Hinweis aufgenommen, dass beim Leerschuss am Wasserkraftwerk bei schallausbreitungsgünstigen Wetterlagen zu wahrnehmbaren Geräuschimmissionen durch Wasserrauschen kommen kann.
Nach etwa fünf Jahren Planungszeit hat der Stadtrat den Bebauungsplan Nummer 70 „Nördlich des Werkskanals“ als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren zum Abschluss zu bringen. Das heißt: Das geplante neue Wohngebiet, in Teilen mit sozialer Ausrichtung, kann nun von den Investoren realisiert werden.