Auf diesem Grundstück im Kolbermoorer Süden ist geplant, fünf Einzel- und zwei Doppelhäuser zu bauen.Foto ge

Auf diesem Grundstück im Kolbermoorer Süden ist geplant, fünf Einzel- und zwei Doppelhäuser zu bauen.Foto ge

Um eine der Umgebung entsprechende Bebauungsdichte im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei in der Königsseestraße sorgte sich der Bauausschuss in jüngster Sitzung. Eine Gärtnerei weicht sieben Häusern.

Sieben Häuser statt Gärtnerei

Kolbermoor – Das Gremium hatte zunächst das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Ecke Königsseestraße/Ammerseestraße abzuwägen.

Keine Einwendungen und Bedenken hatte das Sachgebiet Bauleitplanung, das Sachgebiet Wasserrecht sowie der Kreisheimatpfleger vom Landratsamt Rosenheim sowie das Bauamt der Stadt (Wasserwerk).

Die Untere Naturschutzbehörde wies darauf hin, dass Rodungsarbeiten nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden dürfen. Die Brandschutzdienststelle des Landratsamtes Rosenheim, die Bayernwerk AG (Netzbau), die Deutsche Telekom, Vodafone Kabel Deutschland übersandten die „üblichen Textbausteine“, wie Bürgermeister Peter Kloo zu sagen pflegt.

Seitens der Öffentlichkeit wurden auch keine Einwendungen oder Stellungnahmen zur Entwurfsplanung der Änderung des Bebauungsplanes abgegeben.

Jedoch hat sich ein Eigentümerwechsel ergeben, der Änderungswünsche vorgetragen hat. Geplant ist eine geringfügige Verschiebung der Bauräume beziehungsweise Garagenflächen.

Dadurch sind, wie die Verwaltung betonte, die Grundzüge der Planung nicht berührt. Der Bauausschuss schloss sich den Empfehlungen der Verwaltung an und befürwortete die Entwurfsplanung.

Der bis dato rechtskräftige Bebauungsplan „Südlich der Staatsstraße“ weicht jedoch vielerorts von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab.

In dem Bereich der geplanten Änderung befinden sich im Bestand diverse Gärtnereigebäude und ein Wohnhaus. Nachdem der Gärtnereibetrieb aufgegeben wurde, soll das Grundstück geteilt, die bestehende Bebauung abgerissen und mit fünf Einzel- und zwei Doppelhäusern neu bebaut werden. Im Zentrum der Beratung stand, das Gebiet einer zeitgemäßen und der Umgebung entsprechenden Bebauungsdichte zuzuführen. Die Rede war von einer „maßvollen Nachverdichtung“. Hingewiesen wurde auch darauf, dass der Grünordnungsplan nachgereicht werden muss. Der Empfehlung der Verwaltung, die vereinfachte Bebauungsplanänderung einzuleiten, schloss sich der Bauausschuss an.ge

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Freitag, 10. Juli 2026
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