Weil eine nächtliche Schlägerei ausartete, hatten sich jetzt zwei Kolbermoorer vor dem Rosenheimer Amtsgericht zu verantworten. Im Zentrum der Verhandlung stand die Frage: Wer ist Opfer, wer ist Täter?

von theo Auer

Täter und Opfer zugleich

Rosenheim/Kolbermoor – Sieben Mitglieder einer Whats-App-Gruppe aus dem Landkreis fuhren am 12. August 2017 zunächst mit einem Kleinbus nach München in einen Club, wo sie gemeinsam feiern wollten. Leider hatte das mit der Reservierung irgendwie nicht geklappt, sodass man unverrichteter Dinge wieder zurückfuhr. Dann suchte man zunächst eine Shisha-Bar in Kolbermoor auf. Von dort ging es weiter nach Rosenheim, wo man gegen 5 Uhr morgens endgültig „den Kanal voll“ hatte. Also beschlossen die verbliebenen vier Zechkumpane, ein Taxi zu engagieren. Als einer ein Taxi gefunden hatte und zum Lokal hinwies, kamen ihm die Anderen bereits entgegen – einer davon blutüberstömt.

Der 26-jährige Maschineneinrichter aus Kolbermoor berichtete vor Gericht, dass ein ihnen völlig unbekannter Betrunkener sie auf dem Weg zum Taxi unentwegt angestänkert und provoziert hatte. Dann schilderte er, wie der Aggressor, wie sich herausstellte ein polnischer Altbausanierer, ihm plötzlich und unvermittelt einen Kopfstoß verpasste, dass sein Nasenbein brach und ihm das Blut aus der Nase schoss. Es sei eine Rangelei, ein Tumult, entstanden.

Der zweite Angeklagte, ein 27-jähriger Lagerist und Cousin des Verletzten, schilderte den Vorfall aus seiner Sicht: „Ich habe das Taxi geholt und als ich mit dem Taxi in Richtung des Lokals kam, sah ich meinen Cousin blutüberströmt auf uns zukommen. Verfolgt von einem wütenden Betrunkenen.“ Er sei dann aus dem Taxi gestiegen, habe den Aggressor gestoppt und zu Boden gebracht. Es habe wohl gegenseitige Schläge gegeben.

„Wir alle waren mehr oder weniger betrunken. An das, was damals wirklich geschehen ist, habe ich keine echte Erinnerung. Erst als ich das Video der Überwachungskamera gesehen habe, konnte ich den Ablauf im Nachhinein realisieren. Es wäre fraglos richtiger gewesen, wir wären damals in das Taxi gestiegen und weggefahren.“

Sein 26-jähriger Cousin schilderte die Umstände ähnlich. „Ich habe aus dieser Nacht einige Filmrisse. Dass ich gegen den am Boden liegenden Aggressor mit dem Fuß getreten habe, weiß ich nicht mehr. Aber das Video lügt nicht, ich werde das wohl getan haben und das tut mir heute sehr leid.“ Beide waren noch niemals vor Gericht gestanden und waren zu keiner Zeit streitsuchend aufgefallen.

Das „Tatopfer“, der 37-jährige Pole, ist wegen des Kopfstoßes seinerseits selber wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dieser ist allerdings kein unbescholtener Mann. Er war bereits zweimal einschlägig vorbestraft und befand sich zum Zeitpunkt des Vorfalls unter offener Bewährung.

Von seinem Verteidiger in eigener Sache, dem Rechtsanwalt Harald Baumgärtl beraten, verweigerte er – wenn es um seinen Tatbeitrag ging – die Aussage. Im Übrigen konnte er sich wegen seiner eigenen Alkoholisierung nur noch daran erinnern, dass er irgendwann zu Boden liegen kam.

Alle weiteren Zeugen bestätigten, dass der Pole ohne ersichtlichen Grund immer wieder aggressiv auf die beteiligten Männer losgegangen sei, sodass schließlich – bis zum Eintreffen der Polizei – ein allgemeiner Tumult entstanden war.

Das Gericht und die Verfahrensbeteiligten nahmen die Überwachungsvideos aus dieser Nacht in Augenschein, wodurch sich viele offene Fragen klären ließen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bemerkte durchaus, dass bei dem ganzen Geschehen das Tatopfer der eigentliche Aggressor gewesen sei. Allerdings sei das Verhalten der beiden Angeklagten weit über das hinaus gegangen, was als Notwehr hingenommen werden könne.

Der 26-jährige Kolbermoorer habe, lange nachdem der Kopfstoß vorbei war, mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf des Anderen getreten. Das war ohne jeden Zweifel ein Rachemotiv. Auch wenn er wegen seiner Alkoholisierung möglicherweise vermindert schuldfähig gewesen war, auch wenn er geständig und nicht vorbestraft ist, so sei er mit 18 Monaten Haft zu bestrafen, was allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Der 27-Jährige sei, wegen seiner Schläge – auch diese lange nach einer Notwehrsituation – mit 14 Monaten Haft zu ahnden, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Rechtsanwalt Walter Holderle, der Verteidiger des Lageristen, zeigte sich ob des Strafantrages der Staatsanwaltschaft erstaunt.

„Klar waren die Angeklagten betrunken. Klar sind sie über das Ziel hinaus geschossen. Aber es ist doch in jedem Fall zu bedenken, dass in dieser Nacht überhaupt nichts passiert wäre, wenn der Aggressor – der von allen Zeugen als solcher erkannt worden ist – nicht aufgetreten wäre. Dass die Freunde, wenn sie den eigenen Freund blutüberströmt sehen, alkoholisiert überreagieren, ist freilich falsch. Aber rechtfertigt das einen solchen Strafantrag?“

Alleine wegen der Provokation und Aggression des Gegenübers und wegen der fehlenden Absprache zu gemeinsamem Handeln gäbe es keine Gemeinsamkeit und damit auch keine „gefährliche Körperverletzung“. Aus diesem Grunde beantragte er eine Geldstrafe, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichtes stellte.

Der Verteidiger des 26-Jährigen, Rechtsanwalt Jakob Gerstmeier, hieb in die gleiche Kerbe. Selbstverständlich gehe es nicht an, gegen einen am Boden liegenden Menschen zu treten. Die Staatsanwaltschaft sei hier aber einer absolut falschen Bewertung unterlegen. Unbestritten habe sein Mandant die Grenzen der Notwehr überschritten. Aber: Es sei ein „minder schwerer Fall“ anzunehmen. Deshalb könne es mit einer Geldstrafe von 3600 Euro sein Bewenden haben.

Die Vorsitzende Richterin Dr. Doliwa verurteilte den Lageristen zu einer Geldstrafe von 4800 Euro. Gegen seinen Cousin fiel das Urteil – wegen der Fußtritte – härter aus. Er bekam eine Haftstrafe von elf Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Artikel 1 von 199
Freitag, 10. Juli 2026
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.