Hat ein Ladendieb bei seiner Flucht eine Verkäuferin mit Absicht gestoßen? Diese Frage beschäftigte das Amtsgericht Rosenheim. Das Gericht sah von einer Gefängnisstrafe ab, verurteilte den aus Russland stammenden Mann aber zu einer Geldstrafe von 4200 Euro.
von theo Auer
Dieser Artikel (ID: 905363) ist am 19.10.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mangfall-Bote (Seite 12).