Wachstum nur nach innen

von Redaktion

Außenbereichssatzung „Aiblinger Au“ im Bauausschuss

Kolbermoor – Vorberatend für die nächste Sitzung des Stadtrats befasste sich jetzt der Bauausschuss mit der Außenbereichssatzung „Aiblinger Au“. Der Satzungsentwurf war jetzt vier Wochen öffentlich ausgelegen, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten Gelegenheit, sich zu äußern.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst rund 0,85 Hektar und ist im gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft mit bestehender Wohnbebauung dargestellt. Mit dieser Satzung soll zum einen der Bau von zwei zusätzlichen Doppelhaushälften geschaffen werden, und andererseits soll gleichzeitig einer künftigen Erweiterung dieses Siedlungsgebiets entgegengewirkt werden.

Die Regierung von Oberbayern hatte dabei zu Bedenken gegeben, dass die Fläche sich in einem Überschwemmungsgebiet befinde. Ob die Belange des Hochwasserschutzes in diesem Bereich hinreichend abgeklärt seien, solle die Stadt Kolbermoor doch mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abstimmen, regte die Regierung an. Dieser Punkt, so Bürgermeister Peter Kloo in der Sitzung, sei erledigt: Per E-Mail habe das Wasserwirtschaftsamt erklärt, keine Bedenken zu haben. Auch das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Rosenheim hatte keine Einwände gegen die Planung.

Auf die Nähe zur Staatsstraße 2078 hatte das Straßenbauamt hingewiesen. Doch der Vermerk, dass Forderungen etwa nach Lärmschutz seitens des Straßenbaulastträgers nicht geltend gemacht werden können, ist bereits Bestandteil der Entwurfsplanung. Aufgenommen wurde aber der Hinweis des Straßenbauamts, dass im Bereich der Sichtfelder (drei Meter mal 110 Meter) Einfriedung und Bepflanzung nicht höher als 80 Zentimeter sein dürften. Auch dürften in diesem Bereich keine Sichthindernisse errichtet oder Gegenstände gelagert werden, die diese Höhe überschreiten.

Da bei all den vorgebrachten Stellungnahmen keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Satzungsentwurf zu erkennen waren, hatte die Bauverwaltung vorgeschlagen, den Satzungsbeschluss zu fassen. Der Bauausschuss folgte in seiner jüngsten Sitzung dieser Empfehlung einstimmig. Jetzt ist noch der Stadtrat mit seiner Entscheidung an der Reihe. fl

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