Auf offener Straße wurde ein 22-Jähriger von vier jungen Männern am Abend des 9. Februar in Flintsbach krankenhausreif geschlagen. Nun standen vier 20- bis 22-jährige Männer aus Rosenheim, Kolbermoor und Bad Aibling vor dem Jugendschöffengericht.
Brutales Quartett
Rosenheim/Flintsbach/Kolbermoor – „Extrem hohe kriminelle Energie“, „rücksichtslos und brutal“ und „keine Einsicht und Reue“ – Staatsanwalt Jan Salomon machte die Schwere der Tat des Hauptanklagepunkts deutlich. Die vier mit Sturmhauben maskierten jungen Männer hatten den 22-jährigen Flintsbacher an dem kalten Winterabend brutal zusammengeschlagen und mächtig unter Druck gesetzt. Während der Attacke, bei der auch ein Baseballschläger zum Einsatz gekommen sein soll, wurde der Flintsbacher aufgefordert, dem 20-jährigen Rosenheimer 20000 Euro und seinen Begleitern 3000 Euro zu zahlen. Anschließend ließen die Angreifer ihn auf offener Straße liegen, ohne sich weiter um ihn zu kümmern. Hintergrund des Überfalls dürften Drogengeschäfte gewesen sein.
Schwerverletzt
und voller Angst
Angehörige hatten den Schwerverletzten mit diversen Prellungen, Schwellungen und Hämatome im Schädel- und Gesichtsbereich und an den Fingern sowie Hautabschürfungen und blutende Wunden im gesamten Kopfbereich ins Krankenhaus gebracht.
Aus Angst vor weiteren Repressalien hatte der Flintsbacher erst angegeben, die Täter nicht zu kennen. Aufgrund kriminaltechnischer Auswertungen und Observationen kamen die Ermittler jedoch auf die Spur der Rosenheimer und des 22-jährigen Kolbermoorers, die zudem mit florierendem Rauschgifthandel auffielen. Laut Polizeiaussagen handelte es sich bei den drei Männern um keine Unbekannten. Der 20-Jährige hatte drei Vorahndungen, der Kolbermoorer acht und der 21-jährige Rosenheimer war einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Bei den darauffolgenden Wohnungsdurchsuchungen wurden Betäubungsmittel in nicht geringer Menge gefunden und sichergestellt. Im Rahmen der Vernehmung fiel dann der Name des 20-jährigen Aiblingers, der wohl nur als Fahrer an der Tat beteiligt war, aber damit, aus der Sicht des Gerichts, einen wesentlichen Tatbeitrag geleistet hat.
Darüber hinaus machten die Tatverdächtigen wenig Angaben. Vor dem Schöffengericht kam es dann zu einer Verständigung. Im Falle eines umfassenden Geständnisses wurde dem 20-jährigen Rosenheimer, der als Kopf der Gruppe angesehen wurde, ein Strafrahmen von vier Jahren bis vier Jahre und sechs Monate in Aussicht gestellt.
Für den 21-Jährigen und den Kolbermoorer stand eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten bis zu vier Jahre und für den Aiblinger eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten bis zu einem Jahr und sechs Monate im Raum.
Über ihre Verteidiger Dr. Markus Frank, Sabine Distel, Harald Baumgärtl und Peter Dürr räumten die Angeklagten den Tatvorwurf schließlich ein.
Demnach hatte der 20-Jährige im Raum Rosenheim in mehreren Fällen mit Drogen gehandelt und dabei 5800 Euro eingenommen. Der Kolbermoorer hatte mit 42 Rauschgiftgeschäften 3970 Euro eingenommen.
Abstinenzgebot
soll wirken
Laut medizinischem Gutachter waren bei den beiden Rosenheimern die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegeben.
Die Jugendgerichtshilfe hatte für die beiden 20-Jährigen eine Ahndung nach dem Jugendstrafrecht angeregt, da Reifeverzögerungen nicht auszuschließen waren. Im Fall des Aiblingers schien eine Strafaussetzung zur Bewährung möglich. Ein Abstinenzgebot, Drogenscreenings, Gespräche bei der Drogenberatung und ein sozialer Trainingskurs sollten nachhaltig Wirkung zeigen.
Der Anklagevertreter sah den Tatvorwurf der besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bei allen vier Angeklagten erwiesen.
Zudem waren die Angeklagten noch in weiteren Anklagepunkten schuldig zu sprechen. Beim 20-Jährigen war zudem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge – in einem Fall bewaffnet – und in weiteren Fällen auch in besonders schwerem Fall zu ahnden. Der Kolbermoorer war wegen 42-fachen Rauschgifthandels, der 21-Jährige wegen Drogenhandels in mehreren Fällen, Diebstahl und versuchter Erpressung zu verurteilen.
Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten das untere Strafmaß des Deals gefordert und damit begründet, dass deren Geständnis eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart hätte. Das Jugendschöffengericht zeigte sich im Urteil ein wenig milder als vom Anklagevertreter gefordert.
Nun wurden die beiden Rosenheimer und der Kolbermoorer vom Jugendschöffengericht zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und drei Monaten, und drei Jahren und zehn beziehungsweise acht Monaten verurteilt. Der Aiblinger erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.
Es habe sich um ganz gravierende Straftaten gehandelt – ohne Geständnis wären die Strafen deutlich höher ausgefallen, betonte Richterin Verena Köstner in ihrer Urteilsbegründung.
Für die beiden Rosenheimer wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Die von der Jugendgerichtshilfe angeregten Bewährungsauflagen sollen die Bewährungsstrafe für den Aiblinger spürbar machen. Alle Taterträge und sichergestellten Gegenstände wurden eingezogen.