Kolbermoor – Wie Bürgermeister Peter Kloo ausführte, befinden sich die derzeit unbebauten Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mitterhart-Ost, westlich schließt ein Modegeschäft an, im Osten die BayWa.
Die Grundstückseigentümer beabsichtigen unter städtebaulichen Aspekten und dem vorliegenden Standort mit einer sehr guten Infrastruktur eine Überplanung der Grundstücke.
„Die städtebauliche Entwicklung soll nunmehr durch einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gesichert werden“, hieß es aus der Verwaltung.
Für die „Mattinastraße-Nord“ ist ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen. Mit der Konsequenz, dass von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung, von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen wird sowie Eingriffe, die aufgrund des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als zulässig gelten.
Ziel der Bauleitplanung ist die Festsetzung eines Urbanen Gebiets. Der Bauausschuss befürwortete die Durchführung des Verfahrens.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag in Form einer Planungskostenvereinbarung zu schließen, mit der sich dieser zur Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans wurde das Architektenbüro Huber Planungs GmbH in Rosenheim beauftragt.