Kolbermoor – Diagonal verläuft seit Jahrzehnten die Grenze durch zwei Grundstücke in der Friedenstraße 16 und 18. Aufgrund der beabsichtigten Bebauung mit je einem Doppelhaus wurde diese ausgewöhnliche Grenzführung jetzt sichtbar. Der Bauausschuss befasste sich in jüngster Sitzung mit der dazu erforderlichen Änderung des Bebauungsplans „Rechts der Mangfall“.
Aus diesem Anlass und aufgrund des erheblichen Alters des Bebauungsplanes von 1968 soll eine Überplanung erfolgen, die sich an den aktuellen Bedürfnissen orientiert. Die Begradigung des Grenzverlaufes wird durchgeführt, um größere Flexibilität bei der Planung zu bekommen.
Nach der angestrebten Grenzbereinigung soll eine Parzelle eine Fläche von 630 Quadratmeter und die andere Parzelle eine Fläche von 860 Quadratmeter haben. Wie die Verwaltung betonte, erfolgt die wesentlichste Veränderung der bisherigen Festsetzungen im Bereich der Garagen und Nebenanlagen und führt so zu einer „quartiersverträglichen Nachverdichtung entsprechend den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden“.
Die hier beantragte grundstücksbezogene Änderung sei zudem, wie es im Bauausschuss hieß, als Vorgriff auf eine zu erwartende zeitnahe Überarbeitung des gesamten westlichen Bereichs einzustufen. Auf die Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen wurde hingewiesen.
Damit soll sichergestellt sein, dass sich sowohl die Terrassen als auch die Terrassenüberdachungen, geplante Wintergärten oder Erker oder andere bauliche Anlagen innerhalb der dargestellten überbaubaren Flächen befinden.ge