Kolbermoor – Die bauliche Erweiterung einer bestehenden Werkstatt in der Aiblinger Au ist nach Ansicht des Kolbermoorer Bauausschusses zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Der Antragsteller wollte dies im Rahmen einer Bauvoranfrage klären. Beabsichtigt ist der Bau einer eingeschossigen Halle mit Satteldach mit den Außenmaßen 15 mal 15 Meter.