So schnell geht´s

Nachbarsorge wegen Erschließung

von Redaktion

Bebauungsplan „Rechts der Mangfall/Schwarzenbergstraße“ im Stadtrat

Kolbermoor – Wieder einmal ging es im Sitzungssaal des Rathauses um den Bebauungsplan „Rechts der Mangfall/Schwarzenbergstraße“ – das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stand an. Dabei hatten sich vor allem zahlreiche Anlieger zu Wort gemeldet. Bürgermeister Peter Kloo fasste zusammen: „Die Nachbar-Einwendungen betreffen überwiegend die Erschließung Schwarzenbergstraße“. Auch Markus Schiffmann konstatierte, es sei eine gewisse Unruhe bei den Bürgern da wegen „auflösend bedingter Grunddienstbarkeiten“. Dabei geht es um bestehende Geh- und Fahrtrechte, um die Erforderlichkeit einer neuen Zufahrt (Gärtnerstraße „neu“) und deren möglichen Kosten.

So betonten mehrere Anlieger der Schwarzenbergstraße, dass die bisherige Erschließung ihrer Häuser über einen Privatweg und die entsprechende Dienstbarkeit über die Schwarzenbergstraße erfolge. Dieser Zuweg reiche ihnen. Jetzt solle eine öffentliche Erschließung von der Gärtnerstraße aus erfolgen – hier verwahre man sich gegen eine eventuelle Beitragslast. Die Bauverwaltung hatte dazu aber festgestellt, dass für die betreffenden Gebäude, die Schwarzenbergstraße 24 bis 26, bereits bei der Planung in den 80er-Jahren vorgesehen gewesen sei, die Erschließung über die verlängerte Gärtnerstraße herzustellen. Zudem sei die Abrechnung der Erschließungsmaßnahmen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

Andere Anlieger hatten auch vorgeschlagen, mögliche Erschließungskosten wegen dieser neuen Straße mit den neuen Bauherren abzurechnen, also nicht mit den „bestehenden“ Eigentümern. Zudem befürchten sie für ihr Haus eine Wertminderung, wenn in der Nachbarschaft größere Gebäude und eine Straße entstehen. Andere Nachbarn betonten, dass sie den Grundstücksanteil, über den der Weg verläuft und auf dem die öffentliche Straße teilweise geplant werde, „auf keinen Fall“ veräußern werden. Der Grund für die Gärtnerstraße „neu“ ist aber bereits im Besitz der Stadt und liegt benachbart zum privaten Geh- und Fahrweg. „Wird nicht verkauft“, so der Bürgermeister, „wird die öffentliche Straße halt schmäler“.

Auch der Anwalt eines Anliegers hatte eingewendet, dass die Straße unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze seines Mandanten erfolge, 4,5 bis 6 Meter breit sei und eben sogar einen Teil des bisherigen Zuwegs einbeziehe – „was mithin enteignend wirken würde“. Bürgermeister Kloo führte allerdings ins Feld, dass das Eigentum unter dem Gesichtspunkt des Gemeinwohls einer Sozialbindung unterliege. Dies bedeute, dass der bereits heute als Weg genutzte Grundstücksteilbereich künftig der öffentlichen Erschließungsstraße dient, die sechs Meter breit sein müsse, um einen Begegnungsverkehr von Pkw und Versorgungsfahrzeugen zu ermöglichen. Zudem begünstige die geplante Straßenführung eine optimierte Lenkung der Verkehrsströme, was zu einer Entlastung des Anliegerverkehrs führe.

Auch vertrat der Anwalt die Forderung, dass weiterhin – wie seit 30 Jahren – die Möglichkeit bestehen solle, zumindest über einen Fuß- oder Radweg direkt zur Schwarzenbergstraße zu gelangen. Der sei „verzichtbar“, so Kloo.

Dafür wird die geplante Gärtnerstraße „neu“ nicht als Einbahnstraße ausgewiesen. Eine Wendeanlage wird es aber nicht geben, da die Anlieger auf ihren Grundstücken wenden könnten.

Ein weiterer Anlieger fürchtet um seine Garagen (die haben Bestandsschutz) und um drei Bäume, die erhalten werden sollen. Die Lage seiner geplanten Garage hätte ein anderer Anlieger gerne etwas verschoben – die Planung muss aber, so Peter Kloo, beibehalten werden, um bei einer eventuellen Grundstücksteilung die Erschließung der westlich angrenzenden Doppelhaushälfte zu sichern.

Andere Nachbarn betonten, dass sich die geplante Bebauung in die Umgebung einfügen müsse. Bei einer mehrgeschossigen Bauweise mit sechs bis acht Wohneinheiten gehe man aber von einer „erdrückenden Wirkung“ aus. Diese Sorge konnte die Bauverwaltung nicht teilen.

Zur Höhe der Gebäude fügte der Bürgermeister an, dass es der städtebauliche Gedanke sei, an kleineren Straßen niedrigere Gebäude zu planen, an größeren höhere. Vor allem ein Anlieger befürchtete vier- oder sogar fünfstöckige Gebäude. Bei drei- oder vierstöckigen Gebäuden hat die Verwaltung den Bau eines Kniestockes aber ausgeschlossen.

„Diese Nachverdichtung ist zu hoch,“ empfand aber Georg Kustermann von der Grünen Liste. Er wollte wissen, wieviele Bürger sich eigentlich auf der entsprechenden Unterschriftenliste eingetragen hätten. Das konnte in der Sitzung nicht festgestellt werden, was Kustermann recht ärgerte: „Wenn die Leute sich diese Mühe machen, soll man das wenigstens würdigen. Da kann man verstehen, wenn die Leute verdrossen werden, wenn sie immer nur Totschlagargumente wie „aus städtebaulicher Sicht“ genannt bekommen.“ Kloo betonte aber, dass es nicht mehr zeitgemäß wäre, auf dem Areal mit Ein- oder Zweifamilienhäusern zu arbeiten – auch wegen des Flächenverbrauchs. Während dis bisherigen Abwägungen im Stadtrat einstimmig gebilligt worden waren, gab es hier vier Gegenstimmen (drei von der Grünen Liste, dazu Stefan Reischl von den Parteifreien), denen die Sache zu „dicht“ war.

Diese Konstellation ergab sich auch wieder beim abschließenden Votum: Die drei Stadträte der Grünen Liste und Stefan Reischl sprachen sich dagegen aus, sich den Ausführungen der Verwaltung anzuschließen. Das war natürlich nicht die Mehrheit – die Änderungen werden jetzt eingearbeitet; der Entwurf (verkürzt) ausgelegt. Stellungnahmen können aber nur mehr zu den jetzt geänderten Punkten abgegeben werden.

Behandelt worden waren in der Sitzung auch die Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange. Hier hatte es aber keine besonderen Hinweise mehr gegeben.

Aus Zuhaus wurde Grenzgarage

Mit Verwunderung hatte eine Anliegerin an der Oberen Mangfallstraße/Ecke Farrenpointstraße festgestellt, dass in dem Bebauungsplan aus ihrem Zuhaus eine Garage geworden war. Die Gebäude auf ihrem Grundstück bestünden – bis auf den südlichen Anbau – seit 1928 als Ensemble. 1986 habe man im Landratsamt sogar das Heft „Das Austragshaus“ in die Hand gedrückt bekommen mit der Bitte, das Zuhaus nicht abzureißen, sondern es unbedingt zu erhalten als typisches Element des bäuerlichen Bauens. So habe man es liebevoll und mit viel Engagement renoviert – und jetzt sei es als Garage auf der „Todesliste“. Doch Bürgermeister Peter Kloo konnte Entwarnung geben: Das Zuhaus genießt Bestandsschutz. Nach einer Grundstücksteilung wäre es als Grenzbebauung heute aber nicht mehr genehmigungsfähig. Als Ersatz an dieser Stelle wäre eben nur mehr der Bau einer sogenannten Grenzgarage möglich. So wurde es festgehalten.

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