Kolbermoor – Eigentlich sprach alles für das Vorhaben: Das Grundstück befindet sich im sogenannten unbeplanten Innenbereich. Das geplante Bauvorhaben, wie in den eingereichten Unterlagen dargestellt, entspricht bezüglich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung dem genehmigten Vorbescheid vom Januar 2018.
Und: Das Vorhaben fügt sich nach Ansicht der Stadtverwaltung grundsätzlich nach Art der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die „Eigenart der näheren Umgebung ein“, so die Verwaltung.
Doch schon hier ergaben sich erste Zweifel im Ausschuss. Wie vom Antragsteller dargelegt, soll das Wohnhaus eine Länge von 20,85 Metern und eine Breite von 8,85 Metern haben. Die Wandhöhe ist auf 6,26 Meter festgelegt. Das Gebäude weist demnach zwei Vollgeschosse auf, wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss darstellt.
Auf der Ostseite sollen zwei Dachgauben eingebaut werden sowie auf der Westseite ein giebelähnlicher Dachaufbau erfolgen. Dieser nimmt mehr als 50 Prozent der Gebäudelänge ein. Vor allem die Gestaltung des Dachgeschosses prägte die Aussprache im Bauausschuss. Auch die Verwaltung gab zu bedenken, dass dadurch die Einrichtung zweier weiterer Wohneinheiten möglich sei.
Das hätte zur Folge, dass weitere Stellplätze nachgewiesen werden müssten. Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor müssen pro Wohneinheit zwei Stellplätze nachgewiesen werden, welche bei geplanten drei Wohneinheiten mit zwei Garagen und vier Carports nachgewiesen sind.
Für die geplanten drei Stellplätze am südlichen Rand des Grundstücks wurde mit Vorbescheid von Januar dieses Jahres eine Abweichung zugelassen.
Das Gremium stieß sich vor allem daran, dass es durchaus möglich sei, im Dachgeschoss weitere separater Wohneinheiten zu schaffen.
Im vorliegenden Plan wurden diese Bereiche zwar als Hobbyräume bezeichnet – allerdings mit jeweils eigenem Bad.
Selbst der Formulierung des Beschlussvorschlags stand man skeptisch gegenüber: Um einen Ausbau dieser Art zu verhindern, sollte das gemeindliche Einvernehmen an die Voraussetzung gebunden werden, dass neben den drei beantragten Wohneinheiten keine weiteren, separaten Wohneinheiten im Dachgeschoss geschaffen werden.
„Und wer kontrolliert dies jemals“, fragte Stadträtin Dagmar Levin in die Runde. Eine Frage, die sicherlich zur Patt-Situation beigetragen hat.