Kolbermoor – Nicht zum ersten Mal stand der 18-jährige Kolbermoorer vor dem Amtsrichter Wolfgang Fiedler: Polizeibekannt und auch entsprechend vorbestraft war der gelernte Schlosser im Februar vergangenen Jahres wieder einmal auf der Suche nach Geld für einen Joint, besser noch für eine Plombe Kokain. Seit Jahren ist er drogenabhängig und weil der junge Mann längst auch keiner Arbeit mehr nachgeht, ist es schwierig, immer wieder das Geld für seine Sucht aufzutreiben.
An diesem Abend stieg der junge Mann über den Kellerschacht zum Kellerfenster des Jugendtreffs der Pfarrgemeinde hinab. Weil dieses zunächst seinen Aufbruchversuchen widerstand, drückte er kurzerhand die Glasscheibe mit dem Knie ein, um dann von innen das Fenster zu entriegeln.
Im Gebäude durchstöbert er alle Schränke, Kästen und Kisten bis er in einem Schrank eine Geldkassette fand, die der Mann mitgehen ließ. 100 Euro waren in der Sammelkasse von Jugendlichen, die darin Anteile ihres Taschengeldes sammelten, um gemeinsame Unternehmungen finanzieren zu können.
Was er in seiner Drogengier nicht bedachte, war, dass er beim Aufbruch natürlich einen DNA-Abrieb seiner Hände hinterlassen hatte. Und dass seine DNA aus verschiedenen früheren Straftaten beim Landeskriminalamt längst registriert ist. Der Einbruch konnte alsbald ihm zugeordnet werden.
Polizist vereitelt
versuchte Flucht
Ende April fiel der Angeklagte der Streife eines zivilen Einsatzkommandos auf. Die Beamten beschlossen, ihn zu kontrollieren. Prompt fanden die Beamten bei ihm einen Cannabis-Joint. Als sie ihm daraufhin seine Festnahme erklärten und einer der Beamten den Rücksitz frei räumen wollte, um ihn zur Polizeiinspektion zu bringen, stieß er unvermittelt den zweiten Beamten um und rannte davon. Allerdings hat ein flüchtender Junkie gegen einen durchtrainierten Polizisten keine Chance. Nach kaum 100 Metern ging dem Junkie die Luft aus, der Beamte packte ihn und brachte ihn zu Boden.
Der zweite Polizist kam dazu und gemeinsam gelang es den beiden, ihn zu fixieren und zu fesseln. Danach gab der Angeklagte auf und konnte problemlos zur Wache gebracht werden.
Im Anschluss an das „Beschuldigten-Verhör“ wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung weitere Drogen aufgefunden. In Summe stand der Angeklagte nun wegen schwerem Diebstahl, Besitz von Drogen, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung – einen Polizisten hatte er bei der Festnahme verletzt – vor dem Richter.
Rechtsanwalt Harald Baumgärtl gab als Verteidiger für seinen Mandanten ein umfassendes Geständnis ab und gab dabei zu bedenken, dass dieser – auch gemessen an den Untersuchungen seiner Blutwerte – bei seiner Festnahme unter Drogeneinfluss stand.
Vermindert
schuldfähig?
Dies wiederum warf die Frage auf, ob er zu den Tatzeiten wegen des Drogeneinflusses möglicherweise nur vermindert schuldfähig gewesen ist und ob es nicht angeraten sei, den Angeklagten im wahrscheinlichen Falle einer Verurteilung statt ins Gefängnis in eine geschlossene Therapieanstalt zu verbringen.
Dies kann aber nur nach einer Begutachtung durch einen forensisch psychiatrischen Gutachter befürwortet und beschlossen werden.
Deshalb setzte das Gericht dieses Verfahren aus, bis entsprechende Maßnahmen getroffen wurden. au