Geschlagen, eingesperrt, verfolgt

von Redaktion

22-jähriger Lagerarbeiter muss nach der zwölften Straftat endgültig ins Gefängnis

Rosenheim, Kolbermoor – Die normalen Regeln menschlichen Zusammenlebens galten für den inzwischen 22-jährigen Lagerarbeiter bislang kaum. Davon zeugen die angesammelten sechs Verurteilungen wegen Fahrens ohne Führerschein, Diebstahl, Sachbeschädigung und mehreren Körperverletzungstaten. Zuletzt hatte er 2017 eine Freundin, die mit ihm Schluss machen wollte, beleidigt und geschlagen (wir berichteten). Zwei Jahre Jugendstrafe hatte ihm das Gericht ein letztes Mal zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage, dass er an einem Kurs teilnehmen müsse, wo er etwas gegen seine Neigung zur Gewalttätigkeit lernen sollte.

Geholfen hat das jedoch nicht viel. Auch seine nächste Freundin, eine 24-jährige Deutsch/Kasachin, war seiner nach einem halben Jahr überdrüssig. Sie berichtete vor Gericht, dass er sie in dieser Zeit geschlagen und eingesperrt habe. Sie habe eine andere Beziehung gefunden und mit ihm im August 2018 Schluss gemacht. Das hat der Angeklagte jedoch, wie bei seiner vorherigen Beziehung, wegen der er im Jahr davor verurteilt worden war, nicht akzeptieren wollen. Tagein, tagaus stellte er ihr nach. Verfolgte sie persönlich und mit hunderten Briefen im Internet. Als dieses Stalking überhand nahm, beantragte sie beim Familiengericht ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz, das dazu führte, dass am 30. August ein solches Verbot erlassen wurde.

Wie in der Vergangenheit war der Kolbermoorer jedoch der Meinung, dass solche Erlasse für ihn keine Gültigkeit hätten. Auch nach dem Verbot traktierte er die junge Frau mit Schreiben und Mails und stellte ihr auch in aller Öffentlichkeit mehrfach nach. Darüber hinaus würzte er alle die verbotenen Kontakte mit gröbsten Beleidigungen.

Wenn man darüber hinaus weiß, dass er dazu am 26. August 2018 wegen verbotenem Autorennen zu sieben Monaten Haft verurteilt wurde – über die eingelegte Berufung wurde noch nicht entschieden – und dass auch noch ein weiteres Verfahren wegen unerlaubter Benutzung gegen ihn offen ist, so wird klar, dass die Nachsichtigkeit eines Gerichtes endgültig ausgereizt ist. Dabei sind eine Reihe von Verfehlungen wegen der schwerwiegenderen anderen Taten nach Paragraf 154 StPO eingestellt worden.

Obwohl sich der Angeklagte darauf berief, dass er nur dann wen beleidigt habe, wenn er selber beleidigt worden sei und alle anderen „verbotenen Aufeinandertreffen“ nach dem Kontaktverbot lediglich zufällig gewesen seien, nützte ihm das alles nicht mehr, als selbst sein Cousin ein „absichtliches Nachstellen“ zugeben musste. Freilich erst als ihm die Staatsanwältin mit Strafverfolgung wegen Falschaussage drohte.

Folgerichtig beantragte diese in ihrem Schlussvortrag, gegen den Straftäter eine Haftstrafe von zehn Monaten zu verhängen. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung komme keinesfalls in Betracht. Erstens habe er seine Straftaten nun alle unter offener Bewährung begangen. Das beweise, dass nur noch ein Strafvollzug den Mann beeindrucken könne. Darüber hinaus sei die Rückfallquote so enorm, dass man die Bevölkerung vor diesem Mann schützen müsse.

Die Pflichtverteidigerin, Rechtsanwältin Gabriele Sachse, stimmte inhaltlich den Vorwürfen zu, gab aber zu bedenken, dass ihr Mandant nun einer geregelten Arbeit nachgehe und auch nun eingebunden in die Familie bei seinen Eltern lebe. Sie beantragte eine Strafe von fünf Monaten und hielt angesichts der geänderten Lebensumstände eine nochmalige Aussetzung zur Bewährung für möglich.

Das sah das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler anders. Er entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zehn Monate seien diesem Verhalten völlig angemessen, zumal der Angeklagte weder Einsicht noch Reue zeige. Es wäre nach seiner Meinung überhaupt nicht zu vertreten, nochmals irgend eine Milde walten zu lassen. So käme eine Aussetzung zur Bewährung auch nicht in Frage. Zwangsläufig werden nun die ausgesetzten Vorstrafen fällig. Sofern die Berufung im Falle des Autorennens auch verworfen wird, so warten auf ihn fast dreieinhalb Jahre Haft.au

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