Grundsteuer und Abfallgebühren

von Redaktion

Kolbermoor – Die Stadt informiert über die Festsetzung der Grundsteuer und Abfallgebühren 2019: Vorbehaltlich der Erteilung anderslautender schriftlicher Grundsteuerbescheide 2019 wird die Grundsteuer 2019 in gleicher Höhe und zur gleichen Fälligkeit wie 2018 festgesetzt. Das bedeutet, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2019 erhalten, heuer die gleiche Grundsteuer wie 2018 zu entrichten haben. Der Bescheid hinsichtlich der Abfallentsorgungsgebühren wird vom Landkreis Rosenheim erlassen. Sofern kein neuer Bescheid ergangen ist, gilt die bisherige Festsetzung.

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