Kolbermoor/Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte jetzt einen 26-jährigen Kolbermoorer, seine 22-jährige Lebensgefährtin und eine gleichaltrige Bad Aiblingerin wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten, elf Monaten und neun Monaten. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs werden 2500 Euro Schadenswiedergutmachung an das Opfer bezahlt.
Ins Stolpern
geraten
Laut Anklage hatten die drei Angeklagten am Faschingsdienstagabend 2018 in Rosenheim einen 25-jährigen Mann nicht unerheblich verletzt. Erst sollen sie den Mann und seine 26-jährige Begleiterin angepöbelt haben, später hatte der Kolbermoorer den Mann, der bei dem Handgemenge ins Stolpern geraten war, nach Einschätzung der Anklage etliche Fußtritte in den Bauch verpasst.
Die beiden Frauen sollen auf Kopf und Gesicht des am bodenliegenden Opfers eingeschlagen haben. Der 25 Jahre alte Mann erlitt bei der gemeinschaftlichen Attacke einen Mittelhandbruch, eine Absplitterung des Zahns und diverse Prellungen und Schürfwunden.
Die beiden Kolbermoorer räumten den Tatvorwurf umfassend ein, entschuldigten sich bei ihrem Opfer und sicherten dem Geschädigten eine Schadenswiedergutmachung von 2500 Euro zu. Die ebenfalls angeklagte Frau aus Bad Aibling machte keine Angaben zur Sache.
Die Zeugen, darunter auch drei unabhängige Beobachter des Geschehens, schilderten den Vorfall wie in der Anklage beschrieben. Demnach ging die Provokation von einer der beiden Angeklagten aus. Die Frauen gerieten daraufhin in einen Streit, der in Handgreiflichkeiten und mit einem Schlag des Kolbermoorers ins Gesicht der 26-jährigen Begleiterin des Opfers endete.
Alle drei Angeklagten mussten sich letztlich wegen des Angriffs auf den Geschädigten verantworten, der seiner Freundin nach dem Angriff zu Hilfe geeilt war. Laut Aussage der Zeugen hätten anfangs beide Frauen auf ihn eingeschlagen, später habe die Bad Aiblingerin, die keine Angaben zur Anklage machte, nach Wahrnehmung einiger Zeugen versucht, die Situation zu beruhigen. Zum Tatzeitpunkt wurde beim Kolbermoorer knapp 1,4 Promille, bei seiner Lebensgefährtin 1,2 Promille und bei der Frau aus Bad Aibling knapp 1,7 Promille festgestellt. Die beiden Geschädigten wiesen eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 beziehungsweise ein Promill auf.
Die Staatsanwaltschaft sah den Tatvorwurf weitgehend bestätigt. Alle Beteiligten seien erheblich alkoholisiert gewesen. Die Kolbermoorerin habe den Geschädigten, der einen Pelzmantel getragen habe, mit den Worten „Hässlicher Russe“ provoziert. Dessen Freundin habe sich hinreißen lassen, so dass es zu einem Gerangel gekommen sei und der Angeklagte der Frau ins Gesicht geschlagen habe. Der Geschädigte sei dazwischengegangen und ausgerutscht.
Der Angeklagte, der bereits sechs Vorahndungen aufweise, habe diese Situation ausgenutzt und brutal und massiv zugetreten. Für ihn wurde eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Für seine dreifach vorbestrafte Lebensgefährtin und für die Bad Aiblingerin mit einer Vorahndung schien ein Strafmaß von einem Jahr und drei Monaten beziehungsweise einem Jahr der Staatsanwaltschaft angemessen. Als Bewährungsauflage beantragte die Anklage jeweils 2000 Euro.
Freispruch
gefordert
Dr. Marc Herzog, Verteidiger des 26-jährigen Kolbermoorers, betonte, dass „sein Mandant die Verantwortung für seine Tat übernommen hat, bei der er auch selbst verletzt worden ist“. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sei ausreichend, von einer Geldauflage sollte hinsichtlich der zu erwartenden Heilkosten abgesehen werden.
Theresia Pösl, die Verteidigerin der Kolbermoorerin, führte an, dass der Beginn des Streits unklar sei. Sie hielt eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr für ausreichend, zumal ihre Mandantin in einer Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Angeklagten und damit auch bei der Zahlung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleich beteiligt sei. Eine weitere Geldauflage sei nicht notwendig.
Für Baron Harald von Koskull, Anwalt der Bad Aiblingerin, hatte die Beweisaufnahme nicht eindeutig ergeben, dass seine Mandantin beteiligt gewesen sei. Sie sei von allen am stärksten alkoholisiert gewesen und „in die Sache reingerissen worden“. Deshalb forderte er einen Freispruch.
Richterin Bärbel Höflinger folgte den Ausführungen der Anklagevertretung, blieb mit dem Strafmaß aber darunter. Haupttäter sei der 26-Jährige gewesen. Zugunsten der beiden Kolbermoorer wurde ihr Geständnis, die Schadenswiedergutmachung und ihre Aussöhnung mit den Geschädigten gewertet. Geldbußen von 1000 beziehungsweise 800 Euro sollen aber „für eine spürbare Ahndung sorgen“. Ihr Urteil ist bereits rechtskräftig, die Frau aus Bad Aibling hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.