„Es war immer der Rausch“

von Redaktion

Landgericht Junkie (28) wegen Diebstählen zu 18 Monaten Haft verurteilt

Kolbermoor/Rosenheim – Äußerst reumütig zeigte sich ein 28-jähriger gebürtiger Traunsteiner, dessen Leben geprägt war von Drogen, Alkohol und daraus resultierenden Straftaten, vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs. Zuletzt hatte der in einem südostbayerischen Bezirkskrankenhaus untergebrachte Angeklagte drei Diebstähle in Kolbermoor und Rosenheim begangen. Die Kammer verhängte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung – wegen räuberischen Diebstahls, Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und Diebstahls in zwei Fällen.

Das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten, einen 31-Jährigen aus dem Bereich Obing, trennte die Kammer ab. Der Mann war nicht zur Hauptverhandlung erschienen – warum, blieb ungeklärt. Möglicherweise ist er nicht verhandlungsfähig. Dem 31-jährigen Beschuldigten liegt zur Last, mit dem 28-Jährigen an einer der drei Diebestaten mitgewirkt zu haben.

Dabei handelte es sich um das schwerwiegendste Delikt der Anklage von Staatsanwältin Melanie Lanzendorfer – einen Einbruchsdiebstahl im Oktober in einer Firma in Kolbermoor. Nach Aufhebeln einer Tür ließen die Diebe Elektronikgeräte, Geldtaschen und Leergut mitgehen. Mit in zwei ebenfalls entwendeten Schubkarren transportierten die Männer die Beute im Wert von etwa 1700 Euro ab.

Die Polizei konnte die Schubkarren samt der teils beschädigten Gegenstände kurz darauf sicherstellen. Im zweiten Tatkomplex nur wenige Stunden später war ein anderweitig Verfolgter gemeinsam mit dem 28-Jährigen am Werk. Die beiden stahlen in einem Supermarkt in Kolbermoor acht Packungen Tabak im Wert von 51,40 Euro.

Allein verantwortlich war der 28-Jährige, der damals um die 2,7 Promille Alkohol im Blut hatte, für den Diebstahl von zwei Dosen Jack Daniels im Oktober 2017 in einem Laden im Bahnhof Rosenheim. Auf dem Bahnhofsgelände hatte er seit Januar 2017 wegen eines Geldbörsendiebstahls und wegen Drogenkonsums Hausverbot.

Ein Mitarbeiter sprach den Täter nach Verlassen des Geschäfts an und forderte ihn auf, die Getränkedosen zurückzugeben. Da soll der 28-Jährige dem Verfolger mit der Dose einen Schlag gegen eine Augenbraue versetzt haben. Womit der Schlag erfolgte, konnte der damals nur leicht verletzte Angestellte im Zeugenstand nicht sagen. Der Angeklagte wurde damals unmittelbar nach dem Diebstahl, auf einer Bank am Gleis festgenommen.

Der seit der Jugendzeit vielfach und einschlägig vorbestrafte Angeklagte räumte die Vorwürfe ein, wollte sich einzig an den Schlag mit der Dose nicht erinnern können. Er verbrachte bereits mehrere Jahre im Gefängnis. Mehrere Therapien scheiterten bereits.

Im Gericht schilderte er: „Anfangs habe ich immer versucht, keine Straftaten mehr zu begehen. Dann bin ich wegen Alkohol und Drogen wieder in den Sumpf gekommen.“ In der aktuellen Therapie sei er nach zehn Monaten des Clean-Seins dreimal rückfällig geworden: „Das war eine unglückliche Zeit. Ich war geplagt von Depressionen. Ich will die Therapie weitermachen, ich kann es schaffen. Wenn ich nüchtern bin, bin ich ein angenehmer Kerl. Ich muss meine Denkmuster ändern und mein Umfeld wechseln. Alles, was ich im Leben begangen habe – es war immer der Rausch“, sagt er. Die Beute habe er mit dem 31-Jährigen teilen beziehungsweise bei seinem Dealer in Heroin tauschen wollen.

Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee, lehnte eine erneute Unterbringung des Angeklagten, der „unbestritten schwer süchtig“ sei, zum Entzug von Drogen wie Alkohol ab – wegen fehlender Erfolgsaussichten für eine Therapie. Der 28-Jährige sei bei dem Hauptvorwurf mit dem Dosenschlag durch den hohen Alkoholpegel in seiner Schuldfähigkeit möglicherweise erheblich beeinträchtigt gewesen.

Staatsanwältin Melanie Lanzenberger würdigte das frühe Geständnis des Angeklagten strafmindernd. Dem stehe sein strafrechtliches Vorleben entgegen. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zwei Monaten, auch wegen gefährlicher Körperverletzung mit der Dose, sei erforderlich, eine Unterbringung zum Entzug zu verneinen. Zu einem anderen Ergebnis gelangte der Verteidiger, Dr. Markus Frank aus Rosenheim.

Sein Mandant sei ob des Alkohols nicht in der Lage gewesen, das Geschehen am Bahnhof zu erfassen und habe den Zeugen nicht verletzen wollen. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung sei ausreichend. Trotz Bedenken sei angesichts der Therapiebereitschaft des 28-Jährigen nochmals Unterbringung anzuordnen.

Im Urteil hielt Vorsitzender Richter Erich Fuchs fest, das Gericht habe das Geständnis und die Einsicht des Angeklagten bei der Straffindung sehr hoch bewertet. Eine nochmalige Unterbringung könne jedoch nicht erfolgen. Dem Gericht fehle der Glaube an den Erfolg einer weiteren Therapie.

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