Kolbermoor – Die Grundschulen laden zur Schuleinschreibung. Der Termin an der Mangfallschule findet am Mittwoch, 27. März, statt. Von 13 bis 17 Uhr sollen die Erziehungsberechtigten persönlich mit dem Schulanfänger für das Schuljahr 2019/20 in die Mangfallschule kommen.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2019 sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, haben die Eltern die Wahl, ob ihr Kind heuer oder im nächsten Schuljahr zur Schule geht.
Die Entscheidung, den Schulbesuch um ein Jahr zu verschieben, muss von den Eltern bis zum 3. Mai schriftlich der Schule mitgeteilt werden. Die Einschulung kann nur einmal um ein Jahr verschoben werden. Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es nach dem 30. September 2013 geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird.
Bei einem Kind, das nach dem 31. Dezember 2019 sechs Jahre alt wird, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Der erste Elternabend für die Eltern der Schulanfänger findet am Donnerstag, 27. Juni, um 19.30 Uhr in der Mensa im Haus II statt.
Einen Tag später, am Donnerstag, 28. März, ist die Schuleinschreibung an der Adolf-Rasp-Grundschule, Breitensteinstraße 1, für alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 sechs Jahre alt geworden sind. Der genaue Zeitplan der Einschreibung wurde den Eltern bereits per Post mitgeteilt.
Falls Eltern aus dem Schulsprengel für ihr Kind keine Einladung und keinen Einschreibetermin bekommen haben, sollen sie sich bei der Schule unter Telefon 08031/9414690 melden.
Bei den Kindern, die im neuen Einschulungskorridor, zwischen 1. Juli 2013 und 30. September 2013, geboren sind, können sich die Eltern nach der Schuleinschreibung und nach einer Beratung entscheiden, ob sie ihr Kind im nächsten Schuljahr in die Schule gehen lassen. Alle Kinder nehmen jedoch regulär an der Schuleinschreibung teil.
Gleich nach dem Schulspiel erhalten alle Eltern eine kurze Beratung.
Die Erziehungsberechtigten müssen bei der Schulanmeldung die Geburtsurkunde (Stammbuch), eventuell eine Sorgerechtsbescheinigung sowie den Mitteilungsbogen des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung vorlegen. Die Einschreibung ist nur an der zuständigen Sprengelschule möglich.