Kolbermoor – Hunde sind im Rathaus Kolbermoor anzumelden, sofern dies bisher versäumt wurde. Laut der Hundesteuersatzung der Stadt ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes steuerpflichtig. Die Hundesteuer ist eine Jahresaufwandsteuer und wird in voller Höhe fällig, wenn der Hund im Kalenderjahr mindestens in drei aufeinanderfolgenden Monaten gehalten wurde. Die Hundesteuer beträgt derzeit für den ersten Hund 41 Euro und für jeden weiteren Hund 61,50 Euro. Sollte die Anmeldung bisher versäumt worden sein, so kann dies im Bürgerbüro des Rathauses nachgeholt werden. Obendrein macht das Stadtsteueramt darauf aufmerksam, dass sich Hundebesitzer kostenlos Hundekottüten im Bürgerbüro abholen können sowie die Tüten in den aufgestellten Spendern nutzen können.