Kolbermoor – Die Spinnereiinsel ist ein Eldorado für Wildtiere: Hier tummeln sich Rehe, Dachse, Füchse und Wildenten. „Ein wahrer Naturraum, den es zu schützen gilt“, sagt Jürgen Halder vom Technischen Bauamt.
Daher müssen Herrchen und Frauchen ihren Hund anleinen – zumindest wenn das Tier eine Schulterhöhe von 50 Zentimeter hat oder wenn es sich um Kampfhunde handelt. Es herrscht also Leinenpflicht. Denn es komme immer öfter vor, dass frei herum laufende Hunde die Wildtiere anfallen – und was passiert, wenn ein Kind angegriffen wird, daran möchte Halder gar nicht denken.
Hund stürzt sich
auf Jungenten
Kürzlich hat Halder beobachtet, dass ein nicht angeleinter Hund auf der Spinnereiinsel unterwegs war. Plötzlich kam der Jagdtrieb durch: Der Vierbeiner stürzte sich auf einen Nistplatz von Jungenten, die am Werkskanal nisten. „Ich konnte nur lautes Geschrei der Enten hören“, sagt er. Eingreifen konnte Halder nicht, da er auf der gegenüberliegenden Seite des Kanals stand und den Hundebesitzer nicht sehen konnte.
Um dem künftig entgegenzuwirken, hat die Stadt jetzt vier Hinweisschilder mit der Aufschrift „Leinenpflicht für Hunde ab Schulterhöhe 50 Zentimeter und Kampfhunde“ auf der Spinnereiinsel aufgestellt, um „ihnen ins Bewusstsein zu rufen, dass Hunde, die über 50 Zentimeter groß oder als Kampfhund eingestuft sind, angeleint werden müssen“. Zumindest in bestimmten Bereichen der Stadt. Dazu gehört auch eben auch die Spinnereiinsel.
Obendrein müssen Hunde auf Schulhöfen, Kindertageseinrichtungen, Sportanlagen – ausgenommen Hundesportanalgen –Verkehrswegen im Gebiet des Tonwerkweihers sowie entlang der Mangfall und entlang des Werkkanals angeleint sein.
Das besagt die sogenannte „Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde in der Stadt Kolbermoor“, die 2012 erlassen wurde. Dort heißt es: „Zur Verhütung von Gefahren sind Kampfhunde und große Hunde stets an einer reißfesten Keine von höchstens 150 Zentimetern Länge zu führen.“ Es sei ja nicht auszudenken, wenn ein Kind von einem Hund attackiert wird, so Halder.
Verhängt die Stadt nun ein Bußgeld?
Es gibt allerdings Ausnahmen, wie beispielsweise: Blindenhunde, Diensthunde der Polizei und Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt werden, heißt es.
Aber was passiert, wenn ein Hundehalter sich nicht an diese Verordnung nicht hält? Denn bisher erhebt die Stadt kein Bußgeld. Das könnte sich eventuell ändern: „Wir müssen uns dann etwas überlegen“, sagt Halder auf Anfrage unserer Zeitung. Was genau? Darüber müsse dann beratschlagt werden.
Fest steht allerdings, dass auch am Tonwerkgelände beobachtet werden soll, wie sich die Hundehalter verhalten und ob, sie ihre Hunde anleinen. Denn ansonsten könnte sich Halder auch dort Hinweisschilder vorstellen, die den Halter darauf aufmerksam machen, seinen Hund, fällt er in die Kategorie, auch wirklich anzuleinen.