Kolbermoor – Am 7. Juli 2018 war ein Werbetechniker (26) aus München von Rosenheim auf dem Weg zurück zur Autobahn A8 über die Zufahrt Rosenheim West. Auf der Zubringer-Straße kam er dabei auf die Gegenfahrbahn. Er kam einem 23-Jährigen aus Oberaudorf entgegen, fuhr dort frontal auf ihn zu.
Nachdem der 26-Jährige keinerlei Anstalten machte, auf seine Fahrspur zurück zu wechseln, entschloss sich der 23-jährige Oberaudorfer, mit seinem Auto nach links auszuweichen, um einen Zusammenstoß der Wägen zu verhindern.
Offensichtlich hatte jedoch der Falschfahrer in diesem Augenblick seinen Fehler bemerkt und zog zurück auf seine Fahrspur, was schließlich zu einer hefigen Kollision führte. Der Aufprall war so heftig, dass ein Rad des Oberaudorfer Autos durch die Leitplanke heraus gerissen wurde und das Fahrzeug schließlich über die Leitplanke kippte.
Die Insassen des Fahrzeugs aus Oberaudorf wurden schwer verletzt. Noch schlimmer allerdings traf es den 26-Jährigen, der aus Afghanistan stammt. Der konnte von Helfern gerade noch aus dem Fahrzeug befreit werden, bevor das Auto in Brand geriet.
Insassen der Autos schwer verletzt
Die Insassen beider Fahrzeuge wurden in die umliegenden Kliniken gebracht. Schwerstverletzt wurde der 26-Jährige in ein mehrwöchiges, künstliches Koma versetzt. Zwar wirkte er auf den ersten Blick wieder hergestellt. Jedoch sind die Unfallfolgen derart schwerwiegend, dass der 26-Jährige nun als berufsunfähiger Frührentner eingestuft ist. Wohl aufgrund seiner Verletzungen und des mehrwöchigen Komas hatte er vor Gericht überhaupt keine Erinnerung an die Ereignisse dieses Tages. Das Amtsgericht Rosenheim erließ einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 40 Euro.
Dagegen erhob der Verteidiger, Rechtsanwalt Hückmann, Einspruch. Dies zum allgemeinen Erstaunen. Ließ doch das Fachgutachten des Sachverständigen Andreas Thalhammer von vorne herein keinen Zweifel am Verursacher des Unfalles, dem Afghanen aus München. Danach befragt äußerte der Verteidiger, er hege nach wie vor Zweifel an der beschriebenen Ursache.
2225 Euro
Geldstrafe
Bereits nach den ersten Zeugenaussagen war allerdings jeglicher Zweifel weit hergeholt, sodass der Verteidiger die Schuld seines Mandanten einräumte und den Einspruch auf die Strafhöhe beschränkte. Der Staatsanwalt stimmte dem zu – was in einem solchen Fall notwendig ist.
Der Staatsanwalt verwies auf das Handy, das im Wagen des Verursachers auf dessen Beifahrersitz gesehen worden war. Darüber hinaus waren im Blut des 26-Jährigen Spuren von THC (Cannabis) gefunden worden. Beides mochte als Auslöser des Unfalles gelten. Der Staatsanwalt reduzierte das Strafmaß aus dem Strafbefehl schließlich auf 90 Tagessätze zu je 25 Euro, was eine Strafe von 2225 Euro ergibt.
Der Verteidiger schloss sich an den Antrag des Staatsanwaltes an. Genau so entschied auch die Richterin, Maike Merklin, angesichts des Eigenschadens, den der Verursacher durch sein Abgelenktsein erleiden musste.