Iraker würgt Mitbewohner

von Redaktion

Amtsgericht Rosenheim Angeklagter (36) muss zehn Monate ins Gefängnis

Kolbermoor – Möglicherweise war der Angeklagte (36) tatsächlich von seinem Tatopfer und dem Vermieter über den Tisch gezogen worden. Das ließ sich allerdings vor dem Amtsgericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Bärbel Höflinger nicht aufklären.

Aber das war auch nicht Inhalt des Verfahrens. Vielmehr war er angeklagt, einen Mitbewohner geschlagen und gewürgt zu haben, der ihm angeblich die Wohnung vermittelt hatte.

Im Oktober 2018 bat der Angeklagte den arbeitslosen Pakistani (38) zu einem klärenden Gespräch in die Kolbermoorer Innenstadt.

Auf der Rosenheimer Straße, in der Nähe der Sparkasse, gerieten sie in Streit. Laut Anklage hatte der Iraker den Pakistani geschlagen. Ihn dann verfolgt und anschließend am gemeinsamen Wohnhaus gewürgt.

Der Iraker stellte das rundweg in Abrede. Er habe ihn wegen 2000 Euro zur Rede stellen wollen mittels derer ihn der andere angeblich übervorteilt hatte. Vielmehr sei der andere aggressiv geworden und er habe sich lediglich verteidigt. Schwierig wurde seine Position, als ein unbeteiligter Zeuge aussagte, dass der Angeklagte das Tatopfer tatsächlich unzweifelhaft geschlagen hatte.

Nachdem die Folgen dieser Auseinandersetzung relativ geringfügig waren, hätte man es bei einer Geldstrafe belassen können – wenn der Angeklagte nicht ein Jahr vorher wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt worden wäre.

Damals hatte ein harmloser Streit zwischen zwei Mädchen dazu geführt, dass er auf den Vater des einen Mädchens brutal losgegangen war und ihn erheblich verletzt hatte.

Unbelehrbarer

Angeklagter

Für den Staatsanwalt war angesichts der Zeugenaussagen klar, dass die Einwendungen des Angeklagten lediglich Schutzbehauptungen waren. Er forderte, angesichts der Unbelehrbarkeit des Irakers ein Jahr Gefängnis. Angesichts der Tatsache, dass es sich beim Angeklagten um einen Bewährungsversager handelt, käme eine neuerliche Bewährungsstrafe nicht infrage.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Andreas Michel führte an, dass der Zeuge das Geschehen doch über eine relativ große Entfernung beobachtet habe und heute weder den einen, noch den anderen wiedererkennen könne.

Es habe sich durchaus auch um eine Notwehrsituation handeln können, so der Verteidiger. Weil dies seiner Ansicht nach nicht geklärt werden konnte, beantragte er Freispruch.

Richterin Höflinger hielt die Schuld des Angeklagten für hinlänglich bewiesen. Sie verurteilte ihn zu zehn Monaten Haft. Eine weitere Bewährung konnte sie ihm ebenfalls nicht zugestehen, so dass voraussichtlich in der vorher gegangenen Strafsache die Bewährung voraussichtlich widerrufen werden wird, was insgesamt dass eine Haftzeit von über zwei Jahren bedeutet.

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