Kolbermoor – Bürgermeister Peter Kloo (SPD) und Thomas Engmann, Geschäftsführer der EHG Dienstleistungs GmbH, haben jetzt einen Städtebaulichen Vertrag als einen Schritt zur Errichtung des Krematoriums am Neuen Friedhof unterzeichnet. Was heißt das genau?
Die Bürger sollen im Rahmen eines Ratsbegehrens selbst entscheiden, das hatte der Stadtrat jüngst einstimmig entschieden. „Damit er weiß, worüber er entscheiden soll, brauchen wir einen Plan“, sagt der Rathauschef zum Mangfall-Boten. Dieser Plan soll dem Stadtrat am 31. Juli in der Sitzung vorgelegt werden.
„Dieser Vertrag regelt die Übernahme der Kosten, die der Stadt im Rahmen der Bauleitplanung für das Projekt ,Feuerbestattung Kolbermoor‘ entstehen, durch den Investor und Projektinitiator EHG“, heißt es in der Pressemitteilung der EHG, die der Redaktion vorliegt. Kurz: Der Planer verpflichtet sich, die Planungskosten zu übernehmen. Egal, wie das Ratsbegehren ausgeht, so der Bürgermeister. Kloo erklärt das Prozedere: „Der Investor will bauen. Seitens des Stadtrats können wir uns das vorstellen. Jetzt brauchen wir einen Plan, samt Gutachten und Untersuchungen.“ Dann könne man sich ein Bild davon machen, wie es werden könnte.
Stadt hat
Planungshoheit
Wichtig ist dem Rathauschef: „Wir haben die Planungshoheit.“ Das heißt: Sollte die EHG Vorschläge machen, die der Stadt nicht zusagen, hat die Stadt das letzte Wort. Ein Beispiel: „Sollten dort 100 Meter hohe Kamine oder ein rotes Haus geplant sein, können wir Einspruch erheben“, sagt Kloo. Und: So sei man auch bei anderen Vorhaben verfahren, beim Spinnerei-Gelände oder dem Conradty- Gelände, erklärt der Rathauschef.
In den nächsten Tagen soll das Gebäudeäußere zwischen dem Investor und den Architekten besprochen werden. Seitens des Investors soll das geplante Krematorium „mit entsprechender Planung von Materialien, Außenanlagen und pietätvoller Gestaltung“ versehen werden.