Kolbermoor – Seit Längerem herrschte zwischen rumänischen Bewohnern einer Wohnung, die sich die Miete teilten, Ärger. Während ein nun vor dem Amtsgericht Angeklagter (32) bemängelte, dass die Reinlichkeit der Mitbewohner zu wünschen übrig ließ, erklärte das Tatopfer (28) als Zeuge, dass der häufig genossene Alkohol des Kontrahenten oft zu Auseinandersetzungen geführt habe. So auch an einem Nachmittag im Februar.
In der Wohnung kam es jedenfalls erneut zu Streitigkeiten und Schubsereien zwischen dem Angeklagten, dem 32-jährigen Kraftfahrer, und dem Vater des Tatopfers. In dem Bericht des Angeklagten hatte sich der Vater während des Streites ein Messer aus der Küche geholt und den Angeklagten damit in den Rücken gestochen – dabei kam es zu Schnittverletzungen im Rücken. Daraufhin hätten sich die beiden, Vater und Sohn, in ihr Zimmer zurückgezogen.
Aus Wut
zugeschlagen
Aufgebracht über die Verwundung habe er den Messerstecher zur Verantwortung ziehen wollen und gegen dessen Zimmertür geschlagen. Als die Tür geöffnet wurde, habe er gemeint der Messerstecher stünde ihm gegenüber. Deshalb habe er in seinem Zorn zugeschlagen. Immerhin sei er durch das Messer verletzt gewesen. Relativiert wurde seine Darstellung durch den Auftritt des Tatopfers, ebenfalls ein rumänischer Kraftfahrer. Während der Angeklagte ein „Bär von einem Mann“ war, war das 28-jährige Tatopfer eher schmächtig. Selbst der Vorsitzende Richter Wolfgang Fiedler bezeichnete ihn im Verhältnis zum Angeklagten als „halbe Portion“.
Zwar habe der Vater des späteren Opfers tatsächlich aus der Küche ein Messer geholt, um den 32-jährigen Betrunkenen zu beeindrucken und zur Raison zu bringen. Die Verletzungen seien aber letztlich dadurch entstanden, dass der Angeklagte weiter auf den Vater einprügeln wollte. Innerhalb dieser Rangelei sei es ohne wirkliche Absicht zu den Schnittverletzungen gekommen.
Ober- und Unterkiefer
gebrochen
Sehr viel wirksamer sei der Schlag gewesen, mit dem der Angeklagte das Tatopfer niedergestreckt habe. Dieser Schlag von hinten gegen seine rechte Kieferpartie habe ihm den Ober- und Unterkiefer gebrochen. Der Mann habe mehrfach operiert werden müssen und trage noch heute zwei implantierte Metallplatten unter der Haut.
Als Nebenkläger bat das Tatopfer um eine angemessene Wiedergutmachung. Darauf zielte auch die Nebenklägervertreterin, Rechtsanwältin Ana Maria Filimon. Sie beantragte, den Angeklagten zu einem Schmerzensgeld von 4000 Euro zu verurteilen. In einer weiteren Anklage wurde der 32-jährige Kraftfahrer angeklagt, zusammen mit Ehefrau und Bruder in einem Einkaufszentrum mehrere Gegenstände gestohlen zu haben. Diesbezüglich war er umfassend geständig.
In seinem Schlussvortrag beklagte der Staatsanwalt die Brutalität, mit welcher der Angeklagte sein körperlich unterlegenes Opfer niedergeschlagen hatte. Zwar rechnete er ihm das Geständnis zu seinem Vorteil an, ebenso wie auch die Tatsache, dass er noch niemals straffällig geworden war. Jedoch ginge diese Tat weit über die Möglichkeit einer Geldstrafe hinaus.
Für beide Verfehlungen beantragte er eine Haftstrafe von acht Monaten, die man aber zur Bewährung aussetzen könne. Als Bewährungsauflage solle der Angeklagte an das Tatopfer ein Schmerzensgeld von 2000 Euro bezahlen.
Der Angeklagte, der rechtsanwaltlich nicht vertreten war, hatte dem nichts entgegenzusetzen. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes, hielt aber ein Schmerzensgeld von 3000 Euro für angemessen, obendrein die achtmonatige Bewährungsstrafe. Der Verurteilte akzeptierte das Urteil sofort.